Pfusch am Baum - Kommunalverband Ruhr scheitert nach Kyrill mit Klage
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Essen. . Nachdem Sturm Kyrill 2007 schwere Schäden angerichtet hatte, ging bei der Neupflanzung nicht alles mit rechten Dingen zu. Der Kommunalverband Ruhr scheiterte nun mit einer Klage, nachdem zugesagte Fördermittel ausgeblieben waren.
Orkansturm „Kyrill“ hat 2007 vor allem im Essener Süden für reichlich Kahlschlag gesorgt. Da war es eine dankenswerte Initiative des Kommunalverbandes Ruhr (KVR), die geschädigten Flächen mit etwa 47.000 jungen Setzlingen, 45.000 Rotbuchen und 2000 Eichen, wieder aufzuforsten. Zumal es dafür Fördergelder des Landes und aus Brüssel gab. Doch bei der Anpflanzaktion in den Stadtteilen Heidhausen, Fischlaken und Kettwig wurde schwer gepfuscht, wie am Mittwoch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen feststellte.
Der KVR bekam deshalb vom Landesbetrieb „Wald/Holz“ eine bereits fest zugesagte Subvention von 15.000 Euro nicht überwiesen und musste als „unzuverlässiger Geldempfänger“ auch einen Förderstopp für die Jahre 2010 und 2011 schlucken. Weitere Beihilfen für geplante Baumanpflanzungen im Wert von mehr als 33.000 Euro blieben deshalb im Staatssäckel. Die Richter wiesen die Klage des KVR zu drei Vierteln weitestgehend ab. Der KVR, bzw. dessen Forstbedienstete, hatten in gravierendem Umfang gegen die Subventionsbestimmungen verstoßen. Die Prozessbeteiligten gingen davon aus, dass zwischen 20 und 44 Prozent der Bäumchen zu klein waren. Gefordert war eine Mindestgröße von 1,20 Meter. Dafür gab es pro Stück eine Förderung von 1,25 Euro. Mehrere tausend Bäumchen waren aber deutlich kleiner und hätten nur eine Subvention von 40 bis 60 Cent pro Stück gerechtfertigt.
Hinter großen Bäumen versteckt
Doch was stand hinter dieser Täuschung? War Kungelei, Bestechung oder gar Betrug im Spiel? Der Landesbetrieb jedenfalls erstattete Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft aber stellte das Ermittlungsverfahren gegen einen verantwortlichen Forstmitarbeiter des KVR ein. Ihm sei kein strafrelevanter Vorwurf nachweisbar, so die Anklagebehörde.
Mit dieser viel Arbeit sparenden Version hatten der Landesbetrieb wie auch das Gericht so ihre Probleme. Das Gericht sprach von vorsätzlich falschen Angaben, mit denen sich der KVR die Subvention erschlichen hatte. Für das Fehlverhalten der eigenen Beschäftigten ist er verantwortlich. Und wenn Angaben erwiesen falsch waren, dann haftet dafür der KVR, egal ob 20 oder 44 Prozent der Bäumchen nicht den Vorgaben entsprachen. Damit war korrekt, so die Richter, dass vom Land die Auszahlung der bereits zugesagten Förderung von 15.000 Euro verweigert sowie der KVR als Strafe zwei weitere Jahre von der Subventionsliste gestrichen wurde.
Fünf Jahre nach Kyrill
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Auch wenn kein konkreter Straftäter ermittelt werden konnte, löste der Vorgang bei Behörde wie Gericht großes Unbehagen aus. Denn man mag kaum an Zufall denken, wenn gleich fünf große Flächen von insgesamt 5,2 Ha so unorthodox bepflanzt werden. Forstexperten des Landes hatten sich gewundert, dass an den Rändern der Waldwege einige Reihen 1,20 Meter hoher Setzlinge angepflanzt wurden, dahinter sich aber großflächig kleine Baumreihen anschlossen. Das riecht geradezu nach Methode. Da sollte offenbar was nicht auffallen.
Unternehmer zahlte Geld zurück
Und nicht nur diese Fachleute fanden es verwunderlich, dass den KVR-Beschäftigten nach dem Abladen der 47000 Bäumchen nicht aufgefallen ist, dass viele hundert kleinwüchsiger waren. Und auch der Gartenbauunternehmer zögerte nicht, nach Bekanntwerden des Skandals sofort mehr als 4000 Euro freiwillig zurückzuzahlen. Eine Subvention von knapp 15.700 Euro darf der KVR hingegen aus formaljuristischen Gründen behalten. Die Maßnahme war 2009 bereits abgeschlossen worden. Erst 2010 war aber das Geld aus abrechnungstechnischen Gründen erst ausgezahlt worden. Doch da galt bereits der Subventionsstopp. Diese Sanktion hatte der Landesbetrieb selbst ausgesprochen, hätte den Betrag also erst gar nicht überweisen dürfen. (AZ.: 7 K 5680/10)
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