Essen. . Mit billigen Parfüms gab sie sich nicht ab. Kurzerhand räumte die 42-Jährige „Chanel“-Fläschchen für 1400 Euro aus dem Regal. Das kostet sie jetzt 800 Euro Geldstrafe (80 Tagessätze), urteilt Amtsrichterin Carolin Kasprzyk.
Die aus der Mongolei stammende Angeklagte, die als Asylbewerberin in Moers lebt, will aber selbst ein Opfer sein. Ein Landsmann mit eigenem Auto hätte sie im Asylbewerberheim in Moers gezielt angesprochen, wollte ihr vermeintlich helfen: „Das Essen hier ist schlecht, komm mit zu mir.“
Gemeinsam seien sie am 1. Juli vergangenen Jahres nach Essen gefahren. „Wir bummelten durch die Stadt, guckten uns Kirchen an.“ Plötzlich hätte der Freund sein wahres Gesicht gezeigt und sie zum Ladendiebstahl gezwungen. „Geh’ klauen, sagte er zu mir. Er drohte mir damit, mich umzubringen“, übersetzt die Dolmetscherin.
Professioneller Tatablauf
Zu der Mitleid erheischenden Geschichte passt aber nicht so ganz der professionelle Tatablauf, den der Ladendetektiv von Karstadt im Limbecker Platz beobachtete. Es fängt an mit der präparierten Umhängetasche der Angeklagten, um so ohne Alarm die Sicherheitsschleusen zu passieren. Aufgefallen waren sie dem türkischstämmigen Herrn, weil sie sich sehr lange im Bereich der teuren Chanel-Ware aufhielten. Als er das Pärchen hinter der Kasse stoppte, fand er 18 Fläschchen. „Die haben richtig zugelangt“, sagt der Detektiv, „das war ‘ne ganze Menge“.
Fair ist er. Ungefragt sieht er die Angeklagte tatsächlich als Opfer ihres Freundes: „Wenn ich mich richtig erinnere, hatte sie ein blaues Auge. Und der Typ beschimpfte sie lautstark in ihrer Sprache.“
Die Richterin lässt das nicht auf sich beruhen und fragt die Mongolin nach der Ursache der Verletzung. Doch diese wehrt zunächst ab: „Ich erinnere mich nicht.“ Dann korrigiert sie, will ihren Freund, der ein eigenes Verfahren wegen des Diebstahls bekommt, in Schutz nehmen: „Das war vorher mit dem blauen Auge. Von einem anderen Mann.“
Geldstrafe in Raten zahlbar
Vorstrafen hat die Angeklagte nicht. Der Staatsanwalt beantragt eine Geldstrafe von 800 Euro. Da zeigt die Angeklagte sich gerichtserfahren: „Kann ich das in Raten zahlen?“, fragt sie, bekommt das bejaht und entschuldigt sich dann: „Ich bereue und werde das Verbrechen nicht noch mal machen.“
Richterin Carolin Kasprzyk nutzt das Urteil, um der Frau ins Gewissen zu reden. Vorher hatte sie strafmildernd vom „Einfluss des Mittäters“ gesprochen. Deshalb hofft sie, „dass Sie mit solchen Leuten nichts mehr zu tun haben werden“.