Essen. Seit drei Jahren beschäftigt eine Schrottimmobilien-Affäre die Essener Sparkasse. Wann das leere Altenheim in der Weststadt abgerissen wird, ist unklar. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen hohe Zahlungen ehemaliger Mitarbeiter eingestellt.

In der Schrottimmobilien-Affäre, die die Essener Sparkasse seit drei Jahren beschäftigt, haben jetzt ehemalige Haupt-Verdächtige Geld bezahlt, um einen Gerichtsprozess endgültig abzuwenden.

Ein ehemaliger Abteilungsleiter der Sparkasse hat 60.000 Euro gezahlt; der zuständige Insolvenzverwalter, der für die Sparkasse tätig war, wurde zu einer Zahlung von 75.000 Euro verpflichtet.

Damit stimmten sie Auflagen der Staatsanwaltschaft zu. Den Männern bleibt jetzt ein öffentlichkeitswirksamer Auftritt auf der Anklagebank erspart. Dort hätten sie sich wegen Betrugsvorwürfen verantworten müssen. „Es bestand hinreichender Tatverdacht, der für eine Anklage ausreichend gewesen wäre“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Willi Kassenböhmer.

Auf einen Prozess ankommen lassen

Dass Verfahren gegen Geldzahlungen eingestellt werden, ist gesetzlich möglich und nicht unüblich bei Wirtschaftsdelikten. Vor allem dann, wenn die Protagonisten strafrechtlich bislang noch nie in Erscheinung getreten sind. Juristen weisen darauf hin, dass die Zahlung kein Schuld-Eingeständnis bedeutet. Stattdessen würden „prozessökonomische Gründe“ eine Rolle spielen, nach dem Motto: Lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende. Die Sparkasse erklärt, dass sie weiterhin von der Unschuld ihrer Mitarbeiter „überzeugt“ ist. Der frühere Abteilungsleiter habe „aus persönlichen Gründen“ der Auflage der Staatsanwaltschaft zugestimmt. Das Geldinstitut selbst, heißt es, hätte es durchaus auf einen Prozess ankommen lassen.

Ermittelt wird wegen Betrugverdachts seit Anfang 2009. Damals wurden Büros durchsucht, Akten beschlagnahmt. Die Ermittlungen richteten sich gegen ein Dutzend Personen. Einige Verfahren wurden mittlerweile ohne Auflagen eingestellt, gegen sechs Leute wird noch ermittelt.

Schlimmste Mängel provisorisch behoben

Das Altenheim in der Weststadt, um das es geht, steht seit Ende 2010 leer und verkommt seitdem zur Bauruine. Was damit geschieht, ist unklar. Ab 2003 war sie errichtet worden. Der Bauträger machte Pleite, die Sparkasse übernahm das Projekt, ließ es fertigstellen, setzte den Insolvenzverwalter ein. Er sollte einen Käufer finden. Der damalige Abteilungsleiter begleitete ihn bei Ortsterminen am Rohbau.

Im März 2005 verkaufte die Sparkasse das Haus an einen Immobilienfonds der Kölner „E&P“-Holding, finanzierte auch den Kredit über rund 15 Millionen Euro. Die Seniorenresidenz mit 160 Plätzen nahm ihren Betrieb auf. Zwei Jahre später stellte der Betreiber fest, dass im Beton Hohlstellen sind – in Wänden und Säulen, tragenden Teilen. Die schlimmsten Mängel wurden provisorisch behoben. Trotzdem darf das Haus nicht mehr bewohnt werden. Eine Sanierung würde etwa 18 Millionen Euro kosten – unrealistisch.

Explizit auf Mängel hingewiesen

Die Frage ist, ob der Insolvenzverwalter und führende Sparkassenleute von den Mängeln wussten – und „E&P“ bewusst übers Ohr gehauen haben. Im Kaufvertrag war ausdrücklich von „geringem Risiko“ die Rede. Dabei hatten Bau-Experten explizit auf Mängel hingewiesen. Die Schreiben liegen in den Akten des Insolvenzverwalters. Der hatte angegeben, sie nicht gelesen zu haben.

„E&P“ hat die Sparkasse auf Schadensersatz verklagt, will 43 Millionen Euro. Ein Termin für eine Verhandlung steht noch aus.

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