Essen.. Ein 69-jähriger Mann, der den Obdachlosen Berthold Lehmann im Juli mit Benzin übergossen und angezündet haben soll, wollte sich am ersten Prozesstag vor dem Landgericht Essen nicht zu den Vorwürfen äußern. Das Obdachlose kam in eine Spezialklinik. Noch am Tag der Tat starb er an einem Herz-Kreislauf-Versagen.
Wegen Mordes und schwerer Brandstiftung muss sich ein 69-Jähriger seit Donnerstag vor dem Landgericht Essen verantworten. Laut Anklage soll er im Juli vergangenen Jahres einen Obdachlosen im Essener Westpark mit Benzin übergossen und angezündet haben. Der 58-Jährige erlag später seinen schweren Verletzungen. Der Beschuldigte selbst wollte sich am ersten Prozesstag nicht zu den Vorwürfen äußern, wie die Verteidigung sagte.
Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte sein späteres Opfer am Abend des 5. Juli 2010 mit in seine Wohnung genommen, um sich gemeinsam ein Fußballspiel anzuschauen. Zwischen den beiden Männern sei es schließlich zu einer Auseinandersetzung gekommen, woraufhin der Obdachlose die Wohnung verlassen habe. Der Beschuldigte habe danach festgestellt, dass ihm Uhren aus seiner Sammlung fehlten und die Polizei gerufen.
Nachdem sich die Polizei ein Bild in der Wohnung des 69-Jährigen gemacht hatte, wollte dieser die Bestrafung seines Gastes offenbar selbst in die Hand nehmen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft kaufte er am folgenden Tag an einer Tankstelle Benzin und kündigte an, den Obdachlosen, der ihn angeblich überfallen hatte, anzünden zu wollen.
„95 Prozent der Haut waren verbrannt“
Den Worten soll laut Staatsanwaltschaft die heimtückische Tat gefolgt sein. Der Angeklagte betrat demnach den Streugutcontainer, in dem es sich der Obdachlose wohnlich eingerichtet hatte, übergoss den schlafenden Mann mit dem Benzin und zündete ihn an. Dem Opfer sei es jedoch gelungen, lichterloh brennend nach draußen zu klettern. Anwohner bemerkten das Feuer und riefen Hilfe.
Das Obdachlose kam in eine Spezialklinik. „95 Prozent der Haut waren verbrannt“, sagte die Staatsanwaltschaft. Noch am Tag der Tat starb er an einem Herz-Kreislauf-Versagen.
Die Staatsanwaltschaft geht von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus. Er leide unter einer Persönlichkeitsstörung und stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Die Staatsanwaltschaft erstrebt deshalb die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.
Die Entscheidung des Landgerichts soll am 25. Januar fallen. Insgesamt sind vier Verhandlungstage für den Prozess angesetzt.