Essen. . Das angeblich wertvolle Werk „Mädchen mit Orange“ ist ein wertloser Nachdruck, so ein Sachverständigen-Gutachten. Das Landgericht Dortmund hat die Millionenklage des Besitzers eines bei der Staatsanwaltschaft Essen verschwundenen “Renoir“ abgewiesen.

Im juristischen Ringen um einen aus der Asservatenkammer verschwundenen Renoir ist der Essener Staatsanwaltschaft eine weitere Peinlichkeit erspart geblieben: Das Landgericht Dortmund wies am Freitag die 32 Millionen Euro schwere Schadensersatzklage des Bild-Eigentümers gegen das Land Nordrhein-Westfalen ab. Dabei stützten sich die Richter auf ein Gutachten einer Sachverständigen, die das angeblich so wertvolle Werk „Mädchen mit Orange“ anhand von Fotos als einen wertlosen Nachdruck aus den 20er Jahren einstufte.

Wie die NRZ berichtete, war das nicht gerahmte Bild 2004 im Zuge eines Ermittlungsverfahrens sichergestellt worden. Steuervergehen standen im Raum. Danach wurde „Mädchen mit der Orange“ in einen Panzerschrank im Gebäude der Staatsanwaltschaft eingeschlossen, bis es im April 2005 einem Sachverständigen vorgelegt wurde, der schon damals zu dem Ergebnis gekommen ist: Es handele sich nicht um ein Original-Gemälde Renoirs, sondern um eine „drucktechnische Reproduktion“. Als das Bild dem Eigentümer übergeben werden sollte, war es unerklärlicherweise verschwunden.