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Einen recht unübersichtlichen Fall von Widerstand gegen Staatsgewalt hat das Amstgericht verhandelt. Ein Friedhofsgärtner hatte die Beamten gerufen, damit sie seinen gewalttätigen Sohn abholen. Anschließend bedrohte er die Polizisten selbst.
Selbst den Polizisten erschien die Lage „etwas unübersichtlich“. Klar war nur, dass der Friedhofsgärtner aus Katernberg die Beamten angegriffen hatte. Und deshalb, auch klar, verurteilte Amtsrichter Rolf Märten ihn wegen Widerstandes zu sechs Monaten Haft mit Bewährung.
Der Rest des Falls gestaltete sich komplizierter. Denn der jetzt verurteilte 50-Jährige war es, der am 29. April die Polizei alarmiert hatte, damit sie seinen 24 Jahre alten Sohn aus der Wohnung holen sollten. Der hätte nämlich randaliert und Mutter und Vater körperlich attackiert. Außerdem, so teilte der mehrfache Familienvater den Beamten mit, bestünde ein Haftbefehl gegen den Sohn.
Zwei Polizisten fuhren zu der Katernberger Adresse und nahmen den Sohn problemlos mit. Erst unten im Flur attackierte plötzlich der Vater die Beamten. „Er schrie laut, dass er uns alle platt macht“, erinnert sich einer der Polizisten, 46 Jahre alt. „Dann drückte er meine Finger zusammen und rief: ,Ich breche dir die Finger, Du Wi...’.“
"Das war im Affekt, weil ich auf meinen Sohn sauer war"
Nicht ganz richtig, entgegnet der Angeklagte vor Gericht. Er sei wütend gewesen, weil der Sohn zuvor die Mutter getreten und geschlagen habe. Deshalb hätte er dem Sprössling „noch eine klatschen wollen“. Doch die Polizisten hätten den Sohn geschützt und ihn, den Vater, am Schlagen gehindert. Wie selbstverständlich sagt der Angeklagte das, und der Richter wundert sich, dass man ausgerechnet im Beisein der Polizei sein Kind schlagen will.
Der Angeklagte erklärt es: „Ich war in Rage.“ Und falls es dem Richter nicht klar sein soll, versucht er es mit juristischen Begriffen: „Das war im Affekt, weil ich auf meinen Sohn sauer war.“ Den wahren Grund räumt er auch noch ein: 1,69 Promille Alkohol hatte er im Blut. Weil der Alkohol Auslöser für viele seiner Straftaten war, will er bald eine Therapie antreten. Entgiftet sei er schon: „Seit dem 15. Juli bin ich tropfenfrei.“ Zur Sicherheit macht der Richter dem 50-Jährigen diese freiwillige Therapie zur Bewährungsauflage.