Essen..

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgericht hat das Landesgesundheitsministerium die Ordnungsämter angewiesen, die so genannten „Raucherclubs“ zu verbieten. Mehr als 100 Essener Kneipen geraten nun unter Druck.

Mehr als 100 Essener Kneipen geraten unter Druck: Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes hat das Landesgesundheitsministerium die Ordnungsämter angewiesen, die so genannten „Raucherclubs“ zu verbieten. Diesen Ausweg aus dem Nichtraucherschutzgesetz hat fast jede dritte Essener Kneipe gewählt.

Düsseldorf hat schon durchgegriffen. „Raucherclubs“ werden nicht mehr geduldet, es drohen 1000 Euro Bußgeld und eine Untersagungsverfügung. „Wir erwarten, dass das Rauchverbot sofort umgesetzt wird“, sagt Düsseldorfs Ordnungsdezernent Stephan Keller. So schnell schießen die Essener nicht: Ordnungsamtsleiter Günter Kraemer hat Stichproben angekündigt und will auf Beschwerden reagieren.

Was ist passiert? Das Nichtraucherschutzgesetz von 2008 hat zahlreiche Raucher-Ecken eingerichtet. Bei geschlossenen Gesellschaften, Brauchtumsveranstaltungen und kleinen „Raucherkneipen“ darf trotz Nichtraucherschutzgesetz weiter geraucht werden. Gleiches gilt für „Vereine, deren ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche Konsum von Tabakwaren“ ist – ein Raucherclub eben.

Diese Ausnahmeregelungen werden fleißig genutzt, stellte das Ordnungsamt bei der Überprüfung von 362 Gaststätten fest. 31 Prozent wurden Raucherclubs, 21 Prozent richteten einen abgeschlossenen Raucherraum ein, elf Prozent erklärten sich zur kleinen  „Rauchgaststätte“. Nur 37 Prozent der Gaststätten wurden rauchfrei, wie es das Gesetz eigentlich wollte.

Gesundheitsministerin Barbara Steffens: „Nichtraucherschutz wird untergraben“

Der rot-grünen Landesregierung sind die Ausnahmeregelungen ein Dorn im Auge. Der Nichtraucherschutz werde untergraben, sagt Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) und arbeitet an einer Rücknahme der Befreiungen. Rückendeckung bekam sie im April vom Oberverwaltungsgericht Münster. In einem rechtskräftigen Beschluss befand der 4. Senat: Es sei „als unzulässige Umgehung des gesetzlichen Rauchverbots zu werten, wenn eine Gaststätte im Wesentlichen oder sogar ausschließlich den Mitgliedern eines Rauchervereins zu Verfügung gestellt werde“.

Sogar der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sieht keine Chance mehr, die Raucherclubs zu retten. „Schaut euch nach Alternativen um“, empfiehlt Dehoga Nordrhein seinen Mitgliedern. Zwar bewertet Dehoga-Sprecher Thorsten Hellwig den Münsteraner Beschluss als Einzelfallentscheidung, sieht aber auch, wohin die Reise geht: „Die Quote der Raucherclubs wird ziemlich schnell bei Null sein. Wir können unseren Mitgliedern nicht raten, es bei einem Bußgeldbescheid auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Wir sehen die Sache pragmatisch.“

Das sagt auch Stefan Romberg, Betreiber des Rüttenscheider „Mittendrinn“: „Mittlerweile ist mir ein generelles Rauchverbot fast schon lieber als das ganze Hin und Her.“ Das sehen viele Wirte inzwischen so, sagt auch Hellwig. „Aber 30 Prozent von ihnen sagen: Ein Rauchverbot überleben wir nicht.“