Essen.

Nach dem harten Winter gingen beim Essener Stadtsteueramt zehn Mal so viele Anträge auf Gebührenerstattung ein wie sonst üblich. Die 940 Bürger, die wegen verspäteter Müllabfuhr klagen, werden allerdings wohl keinen Cent wiedersehen.

Eis und Schnee sind dahin geschmolzen, die Wut über den Winterdienst ist bei vielen Bürgern aber längst nicht verflogen. Rund 3500 Anträge auf Gebührenerstattung gingen beim Stadtsteueramt ein, zehn Mal so viele wie sonst üblich, heißt es nach Ablauf der Frist.

Streudienst im Einsatz

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    650 Anträge beziehen sich nach Angaben der Behörde auf den Winterdienst, etwa 1400 Bürger fordern Geld zurück, weil die Straßenreinigung ausgeblieben ist, weitere 940 wollen einen Teil ihrer Gebühren erstattet sehen, weil die Mülltonnen erst mit Verspätung geleert wurden. Jeder Fall werde geprüft, heißt es beim Stadtsteueramt. Sollten sich die Angaben der Antragsteller bestätigen und mindestens zehn Prozent der Leistung durch die Entsorgungsbetriebe Essen (EBE) nicht erbracht worden seien, werden die Gebühren anteilig erstattet. Die Erfolgsaussichten stuft das Stadtsteueramt allerdings unterschiedlich ein.

    Bescheid frühestens ab Mitte des Jahres

    Wer Gebühren zurückfordert, weil der Müll nicht am üblichen Leerungstag abgeholt wurde, sondern mit Verspätung, wird wohl keinen Cent wiedersehen. Die Leistung gilt als erbracht, sobald die EBE die Tonnen geleert hat. Ähnlich sieht es beim Winterdienst aus. Wann, wie oft und zu welcher Zeit die Straßen geräumt werden, obliege allein der EBE.

    Und: Die Leistung gilt selbst dann als erbracht, wenn der Streuwagen zwar durchgefahren ist die Straßenreinigung aber vor Eis und Schnee kapitulieren musste - Straßenreinigungsgebühren gibt es in diesem Fall nicht zurück. Aussicht auf Erstattung dürften damit allenfalls jene Antragsteller haben, deren Straße nicht im Winterdienstverzeichnis geführt wird und die tatsächlich nicht gereinigt wurde. Mit einem Bescheid ist laut Stadtsteueramt kaum vor Mitte des Jahres zu rechnen. Vier Wochen nach Zustellung läuft die Klagefrist.