Essen. Eltern, die ihre Kinder urlaubsbedingt schon vor Beginn der Sommerferien aus der Schule nehmen, müssen mit harten Strafen rechnen. Für unentschuldigtes Fehlen würden 100 Euro pro Kind und Tag fällig, teilten die Schulbehörden in Essen auf Anfrage der WAZ mit.

Eine Woche vor Beginn der Sommerferien warnen die Schulbehörden Eltern davor, ihre Kinder früher aus der Schule zu nehmen. Wer sei Kind schwänzen lasse, um eher in den Urlaub zu starten, müsse mit harten Strafen rechnen, hieß es auf WAZ-Anfrage. Für unentschuldigtes Fehlen eines Schulkinds müssen 100 Euro pro Tag bezahlt werden.

Wiederholt hat es an vielen Schulen in den vergangenen Jahren Fälle gegeben, in denen Eltern wegen eines besonders billigen Flugangebots oder vermeintlich unverschiebbarer Buchungszeiträume ihre Kinder schon vor dem letzten Schultag aus der Schule nahmen – ganz nach dem Motto: An den letzten Tagen passiert ja im Unterricht ohnehin nichts mehr.

"Das passiert immer wieder"

„Wer seine Kinder unentschuldigt von der Schule fernhält, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen”, stellt Petra Welzenberg von der kommunalen Schulaufsicht klar. Das Schulamt, zuständig für Grund-, Haupt- und Förderschulen in Essen, beobachtet, dass Fälle unentschuldigten Fehlens direkt vor den Ferien „immer wieder passieren, auch wenn es sich nicht um immense Zahlen handelt.”.

Bei der Bezirksregierung in Düsseldorf, zuständig für Real-, Gesamtschulen, Berufskollegs und Gymnasien, hat man im laufenden Jahr bezirksweit bereits 719 so genannte „Schulpflichtverletzungen” gezählt. Im Jahr 2008 lag die Gesamt-Summe bei 1200. Der bisherige Höchstwert lag bisher im Jahr 2006 mit 1343. Diesen leicht abnehmenden Trend können Lehrer bestätigen: „Früher wurde es häufiger beantragt, Kinder urlaubsbedingt fernbleiben zu lassen”, berichtet Elmar Prinz, Leiter des Maria-Wächtler-Gymnasiums und Sprecher der Essener Gymnasiumsleiter.

Entschuldigung nur mit Attest vom Arzt

Wenn ein Schüler ausgerechnet am letzten Tag vor oder am ersten Tag nach den Ferien fehlt, müsse ein ärztliches Attest vorgelegt werden, sagt Prinz. „Wir gehen da sehr streng mit um.”

Außer Krankheit gebe es eigentlich keinen Grund, der ein Fehlen rechtfertige. Grundsätzlich würde keiner Beurlaubung direkt vor den Ferien zugestimmt, berichtet Petra Welzenberg von der kommunalen Schulaufsicht. „Gibt es ein Attest nicht, kommt dann ein Bußgeldbescheid” – 100 Euro pro Schulkind und Fehltag.

Nicht selten würden den Entscheidungsträgern in der Schule dann Geschichten aufgetischt – von unverrückbaren Hochzeitsterminen in der Ferne zum Beispiel. Doch die Schulen bleiben hart: Wer kein Attest vorlegen kann, hat im Unterricht zu erscheinen.