Essen. .
Der Planungsausschuss hat die Pläne des Landes und der Hopf-Gruppe, auf dem ehemaligen Güterbahnhof in Rüttenscheid einen neuen Dienst-Komplex für die Essener Polizei zu bauen, abgelehnt - einstimmig. Größte Sorge sind die Verkehrsprobleme, wenn dort Hundertschaften ausrücken.
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Bauen wollen ist das eine, bauen dürfen oftmals eine hürdenreiche Sache. Diese sicher nicht neue Erfahrung machen die Essener Hopf-Gruppe und der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW derzeit auf dem ehemaligen Rüttenscheider Güterbahnhof. Beginnend von der Veronikastraße soll hier auf Grundstücken von Hopf ein neuer Dienst-Komplex für die Essener Polizei auf dem ausgedehnten Gelände entstehen.
Geplant ist ein bis zu viergeschossiges Verwaltungsgebäude, ein separates regionales Trainingszentrum mit Schießstand für Polizisten des Mobilen Einsatzkommandos und der Sondereinsatzkommandos (SEK), schließlich eine Werkstatt. Die Begeisterung über dieses Vorhaben hält sich in Grenzen. Der Ausschuss für Stadtplanung lehnte es am Donnerstag erst einmal einstimmig ab.
Sorge vor Verkehrschaos
Alle Parteien umtrieb die Sorge vor Verkehrsproblemen, wenn dort Hundertschaften ausrücken. Die SPD monierte zusätzlich das Fehlen eines Gesamtkonzepts für das Gelände. Auch die Stadtteilpolitiker in der Bezirksvertretung hatten die Pläne mehrheitlich abgewiesen, stattdessen eine Verkehrsberuhigung der Veronikastraße gefordert. Wie das SEK künftig vielleicht über Huckelschwellen zum Einsatz fährt, möchte man sich lieber nicht vorstellen...
Die Politik unterstützte damit jedenfalls die Stadtverwaltung, die die gewünschte einfache Baugenehmigung bereits vor Monaten versagt hatte. „Es handelt sich hier um Außenbereich, und da benötigen wir eine Bauleitplanung“, sagt Planungsamtsleiter Thomas Franke. Ein solches Verfahren ist rechtlich komplizierter und kann erfahrungsgemäß lange dauern, zumal in jüngster Zeit direkt an der Fläche Wohnneubauten entstanden sind - mit Widerspruch ist da fast sicher zu rechnen. „Die Eigentümer der Eco-Siedlung an der Girardetstraße werden es kaum hinnehmen, wenn sie künftig auf ein Werkstattgebäude blicken“, mutmaßt Franke. Schon deshalb müsse eine Baugenehmigung rechtlich wasserdicht sein.
„Beachtliche Größenordnung“
Aber kann ein ehemaliger Güterbahnhof, der von Wohnbebauung umringt ist, „Außenbereich“ sein? Franke hält diese, für Bau-Pläne aller Art folgenreiche, weil zeitraubende Einstufung schon wegen der „beachtlichen Größenordnung“ des Geländes für richtig. Die Hopf-Gruppe sieht das anders und hat gegen die Ablehnung ihrer Bauvoranfrage Klage eingereicht. Parallel wurde aber - sicher ist sicher - auch beantragt, den langen Weg über die Bauleitplanung zu gehen - der Ausschuss hat genau das aber nun erst einmal abgelehnt.
Mit dem Land NRW ist die Hopf-Gruppe einig, dass das Gelände trotz der innerstädtischen Lage für die Polizei geeignet ist und auf dem Güterbahnhof Ersatz für die maroden Gebäude an der Norbertstraße entlang der Autobahn A 52 entstehen kann. In der Kommunalpolitik ist da offenkundig aber noch Überzeugungsarbeit zu leisten.