Essen. Das Nahverkehrsunternehmen Ruhrbahn verbannt Elektro-Roller ab März aus Bussen und Bahnen. Es gibt dafür einige Gründe.

Ab Freitag, 1. März, darf man in Essen und Mülheim keine Elektro-Tretroller mehr in Bussen und Bahnen mitnehmen. Das kündigt die Ruhrbahn am Montag an. Die so genannten E-Scooter waren auch schon von anderen Verkehrsunternehmen in Deutschland verboten worden.

Dabei handelt es sich um E-Scooter, die zusammenklappbar sind, und die man privat zum Beispiel in Elektromärkten kaufen kann. Die bekannten Elektroroller, die überall am Straßenrand im Stadtgebiet herumstehen und für kurze Fahrten genutzt werden, durften und dürfen ohnehin nicht mitgenommen werden in Bus und Bahn.

In Barcelona und London hatte es ernsthafte Zwischenfälle gegeben

„Die Ruhrbahn setzt damit, gemeinsam mit zahlreichen anderen Verkehrsunternehmen, die Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um“, teilt die Ruhrbahn mit.

Martin Dreps, Betriebsleiter der Ruhrbahn, erklärt: „Wir nehmen diese Empfehlung sehr ernst. Wie unter anderem in Barcelona und London derartige Fälle gezeigt haben, hatten sich dort E-Tretroller in U-Bahnen selbst entzündet. Das führte zu einer enormen Rauchentwicklung und man muss davon ausgehen, dass gesundheitsgefährdende Schadstoffe freigesetzt wurden. Sowohl Barcelona als auch London haben die Mitnahme von E-Tretrollern verboten.“

Für Elektroroller gibt es noch keine Sicherheitsstandards

Es gibt derzeit keine Sicherheitsstandards für Elektro-Tretroller. Vor allem die Positionierung der Akkus ist ein Problem. Experten gehen von einer erhöhten Brandgefahr aus. „Besonders gefährlich kann es in geschlossenen Räumen werden, wie in Bussen, Straßenbahnen, U-Bahn-Fahrzeugen oder Tunneln“, erklärt die Ruhrbahn. Dort könnten durch eine mögliche Flamm- und Explosionswirkung sowie durch Rauch Fahrgäste und Mitarbeitende gesundheitliche Schäden davontragen.

„Bis es eindeutige Sicherheitsstandards gibt, ist die Mitnahme von E-Tretrollern untersagt“, teilt die Ruhrbahn mit. Nicht betroffen von dem Verbot seien Pedelecs (E-Bikes), Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen, ebenfalls „E-Scooter“ genannt – sofern sie die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards erfüllen.

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