Essen/Düsseldorf. Erfolg für Essen im Ringen um das Bundesfotoinstitut: Gutachter Prof. Siekmann sieht im Votum für Düsseldorf Verstoß gegen das Willkürverbot.
Die Vergabe des Bundesfotoinstituts nach Düsseldorf statt nach Essen durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags war nicht rechtens. Diese Auffassung vertritt der Staatsrechtler und Volkswirt Prof. Dr. Helmut Siekmann in einem Gutachten, das Oberbürgermeister Thomas Kufen in Auftrag gegeben hatte und das am Mittwoch im Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt wurde. Das Gutachten bestätigt die Rechtsauffassung einer Essener Bürgerinitiative und die allgemeine Skepsis zum gesamten Verfahren.
Bundestag durfte die Fachgutachten pro Essen nicht ignorieren, so der Gutachter
Im Mittelpunkt der Untersuchung stand die Frage, ob der Haushaltsausschuss des Bundestages zwei unabhängige Fachgutachten ignorieren durfte, die beide schon weit im Vorfeld der Entscheidung ergeben hatten, dass Essen der geeignetere Standort für das Bundesfotoinstitut sei. Nach Ansicht von Prof. Siekmann liegt hier ein Verstoß gegen das „Willkürverbot“ vor. Von einer Gleichbehandlung der beiden, um das Institut konkurrierenden Städte könne daher keine Rede sein, diese wäre aber zwingend nötig gewesen.
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Der Gutachter bezweifelt außerdem, dass der Haushaltsausschuss überhaupt berechtigt war, die Entscheidung über den Standort einer kulturellen Einrichtung zu treffen, ohne dass der eigentlich zuständige Kulturausschuss ein Votum abgeben konnte.
Was nun konkret aus dem Gutachten folgt, ist derzeit im Detail noch nicht absehbar. Dem Vernehmen nach will OB Kufen in Berlin das Gespräch suchen, um zumindest Essens Anspruch auf eine angemessene Beteiligung am Deutschen Fotoinstitut durchzusetzen. Ob das gesamte Vergabeverfahren noch einmal neu aufgerollt wird, ist offenbar aber ungewiss.