Essen. Mit Grillzonen wollte die Stadt Essen das Grillen in den Parks in geordnete Bahnen lenken. Zum Saisonstart gibt es dennoch wieder Beschwerden.
Was Sonnenschein angeht, hält sich der Frühling noch zurück. Gleichwohl hat in städtischen Parkanlagen die Grillsaison begonnen – so auch im Stadtgarten und im Nordpark, wo die Stadt Essen im vergangenen Jahr die ersten beiden Grillzonen eingerichtet hat. Noch haben sich die dort geltenden Regeln nicht bei allen herumgesprochen.
Nach Angaben des Ordnungsamtes kam es am Wochenende erneut vereinzelt zu Belehrungen durch den Kommunalen Ordnungsdienst. Immerhin: Die angesprochenen Bürger hätten stets verständnisvoll und kooperativ reagiert.
Schon am Wochenende zuvor mussten nach Angaben der Stadt einzelne Personen und auch Familien daraufhin gewiesen werden, dass das Grillen nur in den dafür ausgewiesenen Grillzonen erlaubt ist. Die Angesprochenen hätten ihre Grills daraufhin dorthin verlegt. Zu Ordnungswidrigkeiten kam es nach Angaben der Stadt deshalb nicht.
Auch außerhalb der Grillzonen ging das Ordnungsamt Streife
Auch außerhalb der Grillzonen gingen Mitarbeiter des Ordnungsdienstes Streife. Am Moltkeplatz untersagten sie einer Gruppe Jugendlicher das Grillen, da dies dort verboten ist. Die Glut wurde daraufhin gelöscht, wie eine Sprecherin der Stadt berichtete.
Die Redaktion erreichten gleichwohl Beschwerden: Im Stadtgarten hielten sich längst nicht alle an die Vorgaben. Gestört fühlten sich Anwohner nicht nur durch Rauch und Grillgeruch, sondern durch zu laute Musik. Eine Betroffene schreibt, sie habe keine Lust, ständig die Polizei zu bitten, dagegen einzuschreiten. Nicht nur Anwohner fühlten sich gestört, sondern auch Parkbesucher. Die Stadt solle deshalb darüber nachdenken, Musikanlagen in den Parks zu verbieten.
In drei Essener Parkanlagen ist das Grillen grundsätzlich verboten
Mit Einrichtung von Grillzonen versucht die Stadt das „wilde Grillen“ in städtischen Grünanlagen seit dem vergangenen Sommer in geordnete Bahnen zu lenken. Im Stadtgarten markieren Schilder dafür eine 4500 Quadratmeter große Grünfläche. Im Nordpark stehen Besuchern 2150 Quadratmeter zum Grillen im Grünen zur Verfügung. Hinweise und Piktogramme erläutern, was erlaubt und was verboten ist. Damit sich niemand in die Büsche schlagen muss, gibt es öffentliche Toiletten.
Beide Parkanlagen liegen im Stadtbezirk I, in allen anderen öffentlichen Grünanlagen des Stadtbezirks darf nicht mehr gegrillt werden. Außerhalb des Stadtbezirks wird das Grillen geduldet, das allgemeine Grillverbot, das der Rat der Stadt 2021 beschlossen hatte, bleibt ausgesetzt. Ausnahmen sind, der Hallopark, der Schlosspark Borbeck und der Krupp-Park; dort darf grundsätzlich nicht gegrillt werden.
Die Stadtverwaltung hatte der Politik bereits Vorschläge für weitere Grillzonen unterbreitet, unter anderem auf der Brehminsel in Werden. Die Entscheidung darüber liegt in den Händen der jeweiligen Bezirksvertretung.