Essen. Nachdem Bundesrichter die kommunale Wettbürosteuer für unzulässig erklärten, wird nun zurückgezahlt: ein warmer Geldregen für manche Zockerbude.

Mit kleinem Einsatz große Effekte zu erzielen, darum geht es bei Wetten aller Art. Gemessen daran haben 17 Essener Wettbüros in den vergangenen Jahren mit einem simplen Widerspruch wohl aufs richtige Pferd gesetzt: Auf sie geht in diesen Tagen ein warmer Geldregen von nicht weniger als 2,4 Millionen Euro hernieder, zuzüglich Zinsen. Es handelt sich um gezahlte Wettbürosteuern, bei denen sich erst im Herbst vergangenen Jahres höchstrichterlich erwiesen hat, dass sie – nicht nur in Essen – zu Unrecht erhoben wurden.

Nicht dass es der öffentlichen Hand grundsätzlich verboten wäre, bei der Zockerei vor Ort die Hand mit aufzuhalten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aber entschied, dass die Stadt nicht die gleichen Sachverhalte besteuern darf, für die bereits eine Bundessteuer existiert – in diesem Fall die Rennwett- und Sportwettensteuer.

Stadt sieht „keinen Spielraum“, die Wettbüros zur Kasse zu bitten

Im Rathaus hat man die Rechtslage geprüft: „Es besteht kein Spielraum, in dem durch eine Satzungsänderung die Wettbürosteuersatzung heilbar wäre“, heißt es achselzuckend. Allerdings bekommen für vergangene Jahre nur jene Wettbüros ihr Geld zurück, die ihre Steuerbescheide damals anfochten. Rückwirkend zum 1. Januar diesen Jahres ist die Wettbüro-Steuer in Essen damit Geschichte.

Ob sich daraus auch stadtplanerische Folgen ergeben, vermag derzeit noch niemand zu sagen: Die vielbeschworene „Steuerungswirkung“, die man sich einst von der Steuer versprach, blieb jedenfalls immer eher Wunsch als Wirklichkeit, die Zahl der Wettbüros schwankte mal auf, mal ab und lag zum Schluss bei etwa 40 der eher ungeliebten Ladenlokale stadtweit.

Ein finanzielle Lücke reißt die gestrichene Wettbürosteuer übrigens nicht in den Etat. Da die Stadt mit der juristischen Niederlage rechnete, waren die Mindereinnahmen im Zahlenwerk der Stadt vorsichtshalber schon berücksichtigt.