Essen-Ruhrhalbinsel. Eingezäunte Hundewiesen können verhindern, dass Hunde sich und andere gefährden. Die Stadt Essen verweist auf die Kosten und zwei Pilotprojekte.

Hundewiesen, Auslaufflächen und die Frage, wo der Hund unangeleint laufen darf, sind nicht nur bei Haltern immer wieder ein Thema. Es beschäftigt auch die Stadtteilpolitik auf der Ruhrhalbinsel, wo es gilt, neue Zonen zu schaffen und mögliche Gefahren durch Zäune zu verhindern.

So grenzt die Heisinger Hundewiese unterhalb von Haus Heisingen an die stark befahrene Wuppertarler Straße und befindet sich in Nähe der Kampmannbrücke. Laufen hier Hunde frei und toben mit Artgenossen, könnten sie auf die Fahrbahn laufen. Es gehe um Leib und Leben, wenn es zum Unfall durch freilaufende Hunde auf der Wuppertaler Straße komme, insofern müsse schnell gehandelt werden, formulierte es etwa ein Vertreter der CDU.

Bestehenden Flächen sollten optimiert, weitere Zonen und Flächen gefunden werden

Diese brenzligen Situationen mochte zwar nicht jeder erkennen (Grüne: Halter seien verantwortlich, ihren Hund nicht frei laufen zu lassen, wenn er nicht folge), dennoch gab es einen Auftrag Richtung Stadt. Bezirksvertreter forderten die Verwaltung auf, zu prüfen, ob ein Grundkonzept „Hundeauslaufflächen“ für den Stadtbezirk Ruhrhalbinsel mit seinen Stadtteilen Heisingen, Kupferdreh, Burgaltendorf, Byfang und Überruhr entwickelt werden könnte. Bestehende Flächen sollten demnach optimiert, weitere Zonen und Flächen gefunden werden, um die Vierbeiner ohne Leine laufen lassen zu können.

Die Hundewiese in Überruhr soll ebenfalls keinen Zaun erhalten.
Die Hundewiese in Überruhr soll ebenfalls keinen Zaun erhalten. © FUNKE Foto Services | André Hirtz

Das ist ein Jahr her, nun antwortet die Stadt. „Bei den im Bezirk vorhandenen Hundewiesen Wuppertaler Straße, Antropstraße, Worringsiepen und Schaffelhofer Weg besteht keine akute Gefährdung für Mensch und Tier“, lautet die Einschätzung der Verantwortlichen. Dabei gibt es im Stadtgebiet durchaus ein Pilotprojekt, bei dem die Stadt zwei Standorte im Blick hat. An der Bochumer Landstraße in Freisenbruch sowie an der Langemarckstraße in Schonnebeck sei man bestrebt, dem Wunsch der Halter und Halterinnen nach eingezäunten Auslaufflächen in städtischen Grünanlagen nachzukommen.

Eine Einschränkung gibt es dann aber doch: Die kommunalen finanziellen Ressourcen müssten beachtet werden. Gern verweisen Hundehalter an dieser Stelle auf die Hundesteuer und auch darauf, dass diese in Essen deutlich höher ausfalle als in manch anderen Kommunen. Doc als Argument greift das nicht, da diese Abgabe nicht zweckgebunden ist.

Grundstück müsste unmittelbar an einer stark befahrenen Straße liegen

Grundsätzlich gelte, dass die Stadt eingezäunte Hundewiesen ausschließlich in absoluten Ausnahmefällen genehmigen könne. Voraussetzungen sind bestimmte Rahmenbedingungen in Abstimmung mit der Bezirksvertretung auf den Flächen von Grün und Gruga. Dazu müsste das Grundstück etwa an einer stark befahrenen Straße liegen, Mensch und Tier müssten gefährdet sein.

Wann diese Bedingungen allerdings zutreffen, scheint eben auch Auslegungssache zu sein. Denn selbst in Rüttenscheid, wo der Hundeauslauf im Haumannpark an eine stark befahrene, mehrspurige Straße grenzt, scheiterten Halter bislang mit ihrem Wunsch nach einem Zaun. Dabei habe es hier sogar bereits Fälle gegeben, wo Hunde auf die Fahrbahn gelaufen seien, schilderten seinerzeit Anwohner.

In Heisingen liegt die Hundewiese parallel zur stark befahrenen Wuppertaler Straße, eingezäunt oll sie dennoch nicht werden.
In Heisingen liegt die Hundewiese parallel zur stark befahrenen Wuppertaler Straße, eingezäunt oll sie dennoch nicht werden. © FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

„Einzäunen heißt auch immer, diese Erholungsflächen anderen Nutzerinnen und Nutzern zu entziehen, daher wird der Vorschlag einer Einzäunung bezogen auf den jeweiligen Standort sorgfältig geprüft“, erklärt die Stadt in ihrer Antwort Richtung Ruhrhalbinsel. Die Einzäunung von Hundewiesen sei zudem kostenintensiv, das gelte sowohl für den Aufbau als auch die folgende Pflege. Mit städtischen Mitteln jedenfalls könne das nicht finanziert werden.

Spielende oder tobende Hunde vergessen sich

Erst wenn alle Voraussetzungen für eine eingezäunte Hundewiese erfüllt seien, müssten noch ein Pate oder eine Patin, ein Verein oder eine Institution gefunden werden. Zu den Dingen, die vertraglich geregelt werden müssen, zählt die Stadt auf: bauliche Maßnahme, Verkehrssicherungs- und Haftpflicht, Reinigung, Pflege, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Rückgabe des Nutzungsobjekts.

All das steht derzeit aber aus sich der Stadt auf der Ruhrhalbinsel ohnehin nicht an. Das Argument der Verkehrssicherheit greife hier nicht. Hinzu komme, dass Halter und Halterinnen gefragt seien, damit keine gefährdende Situation mit oder durch ihren Vierbeiner entstehe.

Eine theoretische Formulierung, viele schildern jedoch im Stadtgebiet immer wieder, dass es eben in der Praxis ganz anders ausschaue. Sie berichten etwa von der Gefahr, wenn spielende oder tobende Hunde sich vergessen, die Wiese verlassen. Dann komme es eben doch dazu, dass Radfahrer, Jogger oder Eltern mit Kindern beinahe oder tatsächlich über die Vierbeiner fallen, wenn sie an Hundewiesen vorbei spazieren, fahren oder laufen – das bleibt bei der Antwort der Stadt unbeachtet.

Die wolle erst den Verlauf der genannten Pilotprojekte abwarten, je nachdem, wie sich die Lage in Freisenbruch und Schonnebeck entwickelt, könnten weitere eingezäunte Hundewiesen entstehen, wenn die erforderlichen Bedingungen und Voraussetzungen vorhanden sein werden.