Essen. Coronaregeln gelockert: Seit dem 1. Februar ist beispielsweise die Maskenpflicht im ÖPNV entfallen. Was sich außerdem geändert hat.
Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr ist gefallen. Darauf macht auch die Stadt Essen aufmerksam. Das NRW-Gesundheitsministerium hatte bereits am Mittwoch (25.1.) angekündigt, dass die Coronaregeln ab Mittwoch, 1. Februar, gelockert werden.
Im Fernverkehr ist die Maskenpflicht bundesweit am Donnerstag, 2. Februar, vorzeitig ausgesetzt worden. Allerdings werde empfohlen, „freiwillig weiter eine Maske zu tragen“, so die Stadt. Vorerst bis zum 7. April gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske noch in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und weiteren Gesundheitseinrichtungen.
Corona in Essen: Es gibt Ausnahmen bei der entfallenden Makenpflicht
Die Test- und Quarantäneverordnung NRW ist Ende Januar ausgelaufen. Damit entfällt ab Februar für positiv auf das Coronavirus getestete Personen die Pflicht, sich für fünf Tage in häusliche Isolation zu begeben. Auch bestehende Isolationen enden dann automatisch. Die Landesregierung appelliert an Bürgerinnen und Bürger, sich eigenverantwortlich und rücksichtsvoll zu verhalten und im Krankheitsfall zu Hause zu bleiben.
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