Essen. Noch genügt die Parkscheibe. Aber ab dem neuen Jahr müssen auch Fahrer von Elektroautos in Essen fürs Parken an öffentlichen Straßen zahlen.

Auch Fahrer von Elektro-Autos müssen bald fürs Parken an öffentlichen Straßen zahlen. Bislang genügt es, eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe zu legen. Doch diese Regelung läuft zum Jahresende aus. Darauf weist die Stadt Essen hin.

2019 hatte der Rat der Stadt beschlossen, auf die Erhebung von Parkgebühren für Elektroautos auf allen bewirtschafteten Parkplätzen bis zur Höchstparkdauer zu verzichten. Nur Bewohnerparkzonen wurden davon ausgenommen. Diese Regelung, die zunächst nur bis zum 31. Dezember 2021 galt, wurde um ein weiteres Jahr verlängert. Mit Ende dieses Jahres läuft das Privileg für E-Fahrzeuge aus. Ab dem 1. Januar fallen auch für sie die üblichen Parkgebühren an.

An Ladesäulen dürfen E-Autos weiterhin bis zu vier Stunden gebührenfrei stehen

Aufkleber, die an den Parkscheinautomaten im Essener Stadtgebiet angebracht wurden und über die Privilegierung informieren, werden Anfang des neuen Jahres entfernt, teilt die Stadt mit.

Weiterhin gilt, dass E-Autos an Ladesäulen im öffentlichen Verkehrsraum bis zu vier Stunden stehen dürfen, während sie Strom tanken, ohne dass dafür Parkgebühren gezahlt werden müssen. Wie bisher genügt es, eine Parkscheibe auszulegen. Dieses Privileg ist an das Elektromobilitätsgesetz geknüpft und gilt bis zum 31. Dezember 2026.

Weitere Informationen zum Thema Parkzonen und Parkgebühren gibt es unter www.essen.de/parken. Unter www.essen.de/ladesaeulen können zudem alle E-Ladesäulen im Essener Stadtgebiet aufgerufen werden.