Essen. Streitschlichter werden gesucht: Die Stadt Essen nimmt von Bürgerinnen und Bürgern Bewerbungen entgegen, die Schiedsperson werden wollen.
Die Stadt Essen ist auf der Suche nach Bürgerinnen und Bürgern, die sich als ehrenamtliche Schiedspersonen engagieren möchten. Aufgabe von Schiedsfrauen oder -Männern ist es, Streit zu schlichten. Bei Rechtsstreitigkeiten sollen so außergerichtliche und gütliche Einigungen erzielt werden.
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Schiedspersonen befassen sich beispielsweise mit Nachbarschaftsstreitigkeiten und Privatklagedelikten, wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichte Körperverletzung und Sachbeschädigung. Durch ihren Einsatz könnten „langwierige und teure Gerichtsprozesse“, so die Stadt Essen, oftmals verhindert werden.
Für manche Gerichtsverfahren ist zuvor versuchte Schlichtung Pflicht
In bestimmten Fällen ist das Schlichtungsverfahren gesetzlich sogar vorgeschrieben: Eine Zivilklage zum Amts- oder Landgericht ist manchmal erst dann zulässig, wenn zuvor erfolglos eine Schlichtung versucht wurde.
Wer sich als Schiedsperson engagieren möchte, darf nicht älter als 75 Jahre alt sein und muss das 25. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem muss der oder diejenige in dem Schiedsamtsbezirk wohnen und die „Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter“ besitzen; sprich: ein Führungszeugnis besitzen. Gewählt wird eine Schiedsperson von der jeweiligen Bezirksvertretung für die Dauer von insgesamt fünf Jahren.
Zuständig für Bewerbungen ist zunächst das stätische Rechtsamt, das jeweilige Amtsgericht ist im Anschluss für die Vereidigung der neu gewählten Schiedsperson zuständig.
Weitere Informationen zu dem Ehrenamt gibt es im Internet unter https://www.schiedsamt.de/. Das Rechtsamt der Stadt Essen gibt unter 0201/88 30 001 Auskünfte.