Essen. Drei Hauptbahnhöfe im Ruhrgebiet sind an fünf Tagen in der Woche schon Waffenverbotszone. Auch für Essen wird dies nicht mehr ausgeschlossen.

An den Hauptbahnhöfen von Gelsenkirchen, Bochum und Dortmund hat die Bundespolizei bereits durchgegriffen: Zwischen mittwochs und montagmorgens sind sie Waffenverbotszonen. Vieles spricht dafür, dass dieses in Essen in diesem Jahr auch passieren könnte – auch wenn Bundespolizeisprecher Hendric Bagert sich zurückhält. „Wir können eine Waffenverbotszone am Essener Hauptbahnhof nicht ausschließen.“

Wer sich die Berichte der Bundespolizei vom Essener Hauptbahnhof genauer anschaut, stößt immer wieder auf einschlägige Vorfälle rund ums Thema Waffen. Zum Beispiel am vergangenen Donnerstag. Um 14.30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Südeingang routinemäßig einen 49 Jahre alten Mann aus Polen. Dieser habe ein Einhandmesser bei sich gehabt, das die Beamten sofort sicherstellten.

Das Team der Bundespolizei sei zuletzt durch „hochmotiviertes, junges Personal“ verstärkt worden. Somit nehme auch die Zahl der Routinekontrollen deutlich zu. „Wer mehr kontrolliert, findet auch mehr“, sagt der Bundespolizeisprecher, der die zunehmenden Waffenfunde als „Beifang“ einordnet.

Im Visier hat die Bundespolizei eine „erlebnisorientierte Klientel“

Sollte der Essener Hauptbahnhof ähnlich wie die anderen drei im Ruhrgebiet zur Waffenverbotszone erklärt werden, wären nicht nur klassische Waffen wie Pistolen, Butterfly-Messer, Springmesser und Schlagringe verboten, sondern auch Dinge wie Pfefferspray, Taschenmesser oder andere gefährliche Gegenstände. „Selbst das Cuttermesser des Fliesenlegers ist dann nicht erlaubt“, betont Hendric Bagert. Und: Zuwiderhandlungen können mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.

Im Januar 2021 hatte die Bundespolizei ein einwöchiges Waffenverbot für die Hauptbahnhöfe Essen und Mülheim verhängt und verschärft kontrolliert. Die Bilanz: 800 Personen wurden kontrolliert und 54 Straftaten registriert. 30 gefährliche Gegenstände wurden sichergestellt - darunter zahlreiche Messer und messerähnliche Objekte, eine Schreckschusswaffe, aber auch Böller und Drogen.

Die Waffenverbotszone richtet sich in erster Linie gegen eine „erlebnisorientierte Klientel“, zum Beispiel gegen junge Männer, für die das Tragen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen beinahe selbstverständlich ist.