Essen-Leithe. Der Parkdruck in den Essener Stadtteilen wächst. Jetzt mischen sich Politiker erneut ein. was sie fordern, zeigt sich an zwei Beispielen.
Parken in den Stadtteilen ist immer wieder Thema, nicht zuletzt, da der Parkdruck in den Quartieren wächst. Die Situation führt nun dazu, dass die Politik sich nun erneut einmischt, um Abhilfe zu schaffen. Gefordert werden Parkverbote etwa da, wo abgestellte Fahrzeuge das Hinausfahren aus Zufahrten unmöglich machen oder Lkw Gehwege zuparken. Zwei aktuelle Beispiele und eine Diskussion.
In einem Fall blicken die Politiker auf den Bereich der Hubertstraße, wo es lediglich auf der Seite der Siedlung Schönscheidtshof einen Gehweg gibt. Dort befindet sich ebenfalls der markierte Teil des Radweges. „Wie bekannt und bereits mehrfach angemahnt, parken in dem genannten Bereich Lkw zwischen 3,5 und 40 Tonnen halbseitig auf dem Gehweg“, beschreibt Norbert Fischeder (SPD) die Situation in Frillendorf.
Lkw parken an der Hubertstraße auch nachts und am Wochenende
Dadurch hätten nicht nur Fußgänger auf dem Gehweg ständig viel zu wenig Platz, der Weg werde durch das Befahren und das Gewicht der Fahrzeuge auch dauerhaft beschädigt. Auf den Fahrbahnen sei dadurch der Begegnungsverkehr zudem eingeschränkt. „Hinzu kommt, dass die Lkw nachts und auch am Wochenende dort parken, was für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht nicht erlaubt ist“, kritisiert er.
In dem besagten Bereich gebe es keine Schilder, die das Parken auf dem Gehweg ausdrücklich erlauben. Abgesehen davon, wäre das ohnehin nur für Fahrzeuge erlaubt, die 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten. Geht es nach der Politik, soll es nun stattdessen ein Verbotsschild geben.
Die Bezirksvertreter bitten die Verwaltung daher, für den Bereich der (Hausnummern Hubertstraße 212 bis 224) ein Parkverbot für Lkw auszusprechen, diesem Verbot sollen dann entsprechende Verkehrsschilder folgen. Alternativ wäre zu prüfen, ob Begrenzungspfosten eine geeignete Lösung sein könnten.
Die beste Lösung seien tägliche Kontrollen des Ordnungsamtes
Letztere Lösung erachtete jedoch etwa CDU-Bezirksvertreter Klaus-Dieter Feige als wenig sinnvoll. Seine Befürchtung: Die Lkw würden weiterhin dort parken, aber dann näher zur Straßenmitte, so dass es zu vermehrten Problemen bei Begegnungsverkehren aus beiden Richtungen kommen könne. Seine Idee: „Das Parken für Pkw auf dem Gehweg zu erlauben, es für Lkw jedoch zu verbieten.“
Ein Vorschlag, dem der Antragsteller folgen könne, allerdings sei das Parken auf Gehwegen ohnehin grundsätzlich verboten, lautete sein Einwand. Er könne sich nicht vorstellen, dass Lkw die Poller ignorierten und weiterhin auf der Straße parken würden, da dann die vorgeschriebene Fahrbahnbreite nicht mehr eingehalten werden würde. „Beide Lösungen sind nicht optimal. Am besten wäre doch, wenn das Ordnungsamt täglich dort kontrollieren würde.“
Der Parkdruck in der als Sackgasse gekennzeichneten Brembergstraße ist ebenfalls hoch
Nun ist die Stadt gefragt, die für den benannten Abschnitt der Hubertstraße Lösungsvorschläge erarbeiten soll. Entweder ein Parkverbot für Lkw mit einer geeigneten Beschilderung, eine Parkerlaubnis für Pkw auf dem Gehweg (das beinhalte ein Parkverbot für Lkw) oder eben die Aufstellung von Begrenzungspfosten.
Damit nicht genug, denn es gibt eine weitere Straße im Bezirk, die die Politiker auf der Tagesordnung haben: „Der Parkdruck in der als Sackgasse gekennzeichneten Brembergstraße ist ebenfalls hoch.“ Immer wieder käme es vor, dass Pkw knapp an die Grundstücksausfahrt des Hauses 45 heranfahren und die Fahrzeuge dort geparkt würden. Dabei ragen sie mitunter bis in die Ausfahrt. Bedingt durch die Enge des Straßenprofils sei dann ein Befahren der Straße von dort aus nach rechts in Richtung Wattenscheider Straße nicht mehr möglich.
Das bringe Umwege mit sich, die nicht akzeptabel seien. Vor allem dann nicht, wenn diese Situation sich täglich ergebe. Wer hinausfahren möchte, müsse zunächst nach links in Richtung Sackgasse zu fahren, um dann im Wendekreis zu drehen. Daher hat die CDU den Antrag gestellt, die Verwaltung möge daher an der rechten Ausfahrtseite der Grundstücksausfahrt in Höhe Nr. 45 auf der Fahrbahn eine Markierung anbringen. Diese soll auf das Parkverbot hinweisen und bestenfalls für Abhilfe sorgen.