Essen. Die SPD scheitert in der Essener Bezirksvertretung I mit der Forderung nach festen Abstellplätzen für Elektro-Leihroller. Das sind die Gründe.

In Essen wird es im öffentlichen Straßenraum keine weitere Einschränkungen für Elektro-Leihroller geben. Ein Antrag der SPD, die Stadt möge feste Parkzonen für E-Scooter ausweisen, fand in der Bezirksvertretung I keine Mehrheit.

Der Sprecher der Grünen in der BV I, Burkhard Dedy, bezeichnete den Vorstoß der SPD angesichts der vergleichsweise geringen Anzahl an Leihrollern als unverhältnismäßig. Über Parkzonen zum Beispiel am Hauptbahnhof, wo besonders viele Menschen unterwegs seien, können man reden, so Dedy. „Aber eben nicht überall.“ Zielführender wäre es aus Sicht der Grünen, die Stadt würde die Verleiher stärker in die Pflicht nehmen. Sie hätten dafür sorgen, dass E-Scooter so abgestellt werden, dass sie niemanden gefährden.

Die SPD kritisiert, geparkte E-Roller gefährdeten häufig Fußgänger und Radfahrer

Die SPD hatte angeführt, dass geparkte E-Roller häufig Fußgänger und Radfahrer behinderten, weshalb sich die Sozialdemokraten für feste Abstellflächen aussprechen. Der CDU-Fraktion war dies nach Worten ihres Sprechers, Christian Moschyk, zu unkonkret. Da E-Roller nicht nur im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung I ausgeliehen werden können, gehöre das Thema in der Rat der Stadt, so Moschyk. Einer Diskussion wolle sich die CDU nicht verschließen. Die Bezirksvertretung I ist zuständig für die Innenstadt sowie für die Stadtteile Frillendorf und Huttrop.

Der Vorschlag vonseiten der Grünen, den Antrag im Verkehrsausschuss des Stadtrates zu behandeln, ging der SPD nicht weit genug. Die Verdichtung an Rollern sei nun mal in der Innenstadt. Die Abstimmung in der Bezirksvertretung verlor die SPD dann aber mit sechs zu zehn Stimmen bei einer Enthaltung. Laut Sprecher Christian Wohlthat wird sich nun die SPD-Ratsfraktion des Themas annehmen.

Stadt sieht keine rechtssichere Grundlage für die Ausweisung verbindlicher Abstellplätze

Die Stadt Essen hatte bereits auf Anfrage erklärt, sie sehe keine Veranlassung, die Nutzung von E-Rollern weiter zu reglementieren. Für das Ausweisen verbindlicher Abstellplätze fehle aktuell eine rechtssichere Grundlage, da E-Roller im Straßenverkehr zugelassen sind. Auch eine Begrenzung der Anzahl an Rollern sei nicht ohne weiteres möglich. E-Scooter dürfen nach Ende der Fahrt im öffentlichen Straßenraum abgestellt, sofern sie keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. In der Innenstadt dürfen die Roller in ausgewiesenen Sperrzonen nicht benutzt werden.

Der Verleiher „Spin“ hatte angekündigt, seine Elektro-Roller Ende Januar abzuziehen. In Essen stehen Nutzern nach Angaben der Stadt dann noch 1700 Scooter der Anbieter „Lime“ und „Tier“ zur Verfügung.