Essen. Corona in Essen: 2G plus gilt ab Donnerstag in der Gastro, Essener Wirte sind skeptisch. Warum sie auch von Selbsttests vor Ort nichts halten.

  • 2G plus in der Gastronomie gilt ab sofort
  • Wirte fürchten Umsatzeinbußen
  • Erlaubt sind auch Selbsttest unter Aufsicht, davon halten Essener Gastronomen nichts. Sie müssen diese auch nicht anbieten

2G plus gilt seit Donnerstag (13. 1.) auch beim Restaurantbesuch, Geboosterte müssen aber keinen negativen Test vorzeigen. Essener Gastronomen fürchten trotzdem, dass nun noch weniger Gäste kommen, als ohnehin. Neben der Regelverschärfung als solche sorgt die neue Coronaschutzverordnung an anderer Stelle für Unverständnis bei Wirten.

Demnach ist es ab Donnerstag auch erlaubt, mit einem negativen Selbsttest – den Besucherinnen und Besucher vor Ort selbst unter Aufsicht durchführen –, Zutritt zu erhalten (Info siehe unten).

Corona in Essen: Gastronomen fürchten weniger Gäste

Deutliche Worte findet Patrick Ampütte, Inhaber der Kultkneipe „Ampütte“ auf der Rüttenscheider Straße, für die erlaubten Selbsttests vor Ort: „Das ist Schwachsinn hoch drei. Was soll ich denn mit den Leuten in den 15 Minuten machen, bis das Testergebnis da ist? Sie in die Besenkammer stellen?“ Außerdem kämen in seine Kneipe stets viele Leute gleichzeitig, sodass die Beaufsichtigung nahezu unmöglich sei. Er plane sofort durch ein Schild oder etwas Ähnliches zu signalisieren, dass das bei ihm nicht möglich sei.

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Wie sich 2G plus auf seinen Betrieb auswirken werde, darüber könne er noch keine Prognose abgeben, sagt Ampütte nicht ohne einen Hauch Resignation: „Ich vermute, dass erstmal weniger Gäste kommen und sich die Lage dann wieder stabilisiert.“ Er lasse das Ganze erst einmal auf sich zukommen – wie schon so oft in der Corona-Pandemie.

Essener Gastronom: Vor-Ort-Tests sind „reines Politikum“

„Der Löwe“-Chef vom Kopstadtplatz, Lars Becker, sagt zu den Vor-Ort-Tests: „Das ist ein reines Politikum.“ Entweder solle 2G plus für alle oder keinen gelten. Tests als solche findet er „ganz, ganz wichtig“, da sich auch Geimpfte mit dem Coronavirus infizieren können. Gerade die sich rasant ausbreitende Omikron-Variante zeigt das. Wird er also selbst Vor-Ort-Testungen anbieten? „Ich kann keinen Mitarbeiter dafür abstellen“, sagt Becker.

Lars Becker, Inhaber der Gastronomie „Der Löwe“ am Kopstadtplatz, zu den erlaubten Vor-Ort-Testungen: „Ich kann keinen Mitarbeiter dafür abstellen.“
Lars Becker, Inhaber der Gastronomie „Der Löwe“ am Kopstadtplatz, zu den erlaubten Vor-Ort-Testungen: „Ich kann keinen Mitarbeiter dafür abstellen.“ © FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

Schon bei seinem eigenen Testzentrum, das am Montag (3. 1.) an den Start ging, machte er folgende Beobachtung: Die meisten nutzten das Testzentrum nicht für den Restaurantbesuch. Wer einen Test benötige, komme schon mit Negativ-Nachweis vorbei – um nicht in der Kälte auf das Ergebnis warten zu müssen.

2G plus in der Gastronomie: Andrea Becker steht am eigenen Corona-Testzentrum am Kopstadtplatz neben dem Restaurant „Der Löwe“. Erlaubt sind ab Donnerstag laut Coronaschutzverordnung außerdem Selbsttests unter Aufsicht. Essener Gastronomen halten davon aber nichts.
2G plus in der Gastronomie: Andrea Becker steht am eigenen Corona-Testzentrum am Kopstadtplatz neben dem Restaurant „Der Löwe“. Erlaubt sind ab Donnerstag laut Coronaschutzverordnung außerdem Selbsttests unter Aufsicht. Essener Gastronomen halten davon aber nichts. © FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

Auch Kassim El-Hadi, Betreiber des „Arabesque“ mit zwei Standorten auf der Rüttenscheider und der Rellinghauser Straße, sieht Selbsttests unter Aufsicht sehr kritisch. „Ganz ehrlich, ich habe keine Lust dazu“, sagt er. Ohnehin habe er schon einen hohen Aufwand: Erst lasse er sich in vielen Fällen die Reservierung zeigen, dann den Impfnachweis – und dann auch noch den Test beaufsichtigen? „Das ist sehr unpraktisch“, urteilt er und befürchtet, dass sich eine riesige Schlange an der Tür bilden würde.

Yu-Jin Chung, Betreiberin des „Gin&Jagger“ in Rüttenscheid, hatte zunächst noch gar nichts von der Selbsttest-Option gehört. Ob das möglich sein wird – und wie überhaupt kontrolliert werden soll, das ist für sie noch unklar. Auch bei ihr hat sich Resignation breitgemacht: „Die nächsten Monate werden hart, aber man muss ja irgendwie durch.“ Obwohl viele ihrer Stammgäste schon geboostert seien, rechne sie vor allem im Abendgeschäft mit Einbußen. Doch trotz allem: „Schließen ist keine Option.“

2G plus wird aber auch gelassener gesehen

Versöhnlicher in Anbetracht von 2G plus zeigt sich Frank Schikfelder, Betreiber der „Alten Metzgerei“ in Rüttenscheid, der die Verschärfung der Corona-Regeln relativ gelassen hinnimmt. Seine Erfahrung: „90 Prozent unserer Gäste sind sowieso schon geboostert.“ Die Kontrolle der Tests stelle für sein Personal außerdem keinen großen Mehraufwand gegenüber der aktuell schon erforderlichen 2G-Kontrolle dar. Einzig um Geschäftsessen, für ihn ein wichtiges Geschäft, macht er sich Sorgen: „Ich denke, dass die Firmen mit strengeren Regeln noch sensibler werden und eventuell Veranstaltungen absagen.“

Dass es ab Donnerstag möglich ist, einen beaufsichtigten Selbsttest im Restaurant durchzuführen, hält er allerdings für „nicht praktikabel“. „Dass einer von uns da steht und Aufsicht hält, kann ich mir nicht vorstellen“, so der Gastronom. „Da ist es wirklich einfacher, kurz vorm Besuch einen Test in der Apotheke zu machen.“

Neslihan Duy, Betreiberin des „Dein-Kult-Café“ in Altenessen, schlägt ebenfalls mildere Töne an. Zwar sagt sie: „Es ist blöd, dass kein echter Lockdown beschlossen wurde, dann würden wir wenigstens Hilfen bekommen. Abends ist das Geschäft regelrecht eingebrochen, obwohl die meisten Gäste geimpft und auch geboostert sind.“ Doch es sei eben dazu aufgerufen worden, die Kontakte zu reduzieren. Daran hielten sich viele. „Aufgeben gilt nicht, wir machen weiter und kontrollieren die geltenden Regeln, das ist schließlich wichtig“, so Duy.

>>> INFO: Selbsttest unter Aufsicht

  • In der Coronaschutzverordnung heißt es wörtlich:
  • „Soweit der Zugang zu Einrichtungen, die Nutzung von Angeboten oder die Teilnahme an Veranstaltungen und Zusammenkünften nach dieser Verordnung nur mit einem Testnachweis zulässig ist, kann ersatzweise auch ein Schnelltest unter der Aufsicht einer fachkundigen, geschulten oder unterwiesenen Person erfolgen, die von der für die Einrichtung, das Angebot oder die Veranstaltung verantwortlichen Person hiermit beauftragt wurde (Vor-Ort-Testung).“