Essen. Dem Arzt der Uniklinik Essen, der zwei Reinigungskräfte attackiert haben soll, droht weiterer Ärger: Eine der Frauen hat Strafanzeige erstattet.
Gegen den leitenden Mediziner der Uniklinik Essen, der zwei Reinigungskräfte verbal und tätlich attackiert haben soll, hat eine der beiden Betroffenen Strafanzeige erstattet. „Im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung liegt die Mindeststrafe bei sechs Monaten“, sagt Rechtsanwalt Volker Schröder, der die Reinigungskraft vertritt.
Wäschewagen gegen Reinigungskraft geschubst
Der Vorfall hatte sich bereits Anfang Oktober ereignet. Die Uniklinik hatte am Freitag (19.11.) die Trennung von dem Arzt bestätigt: „Die Universitätsmedizin Essen hat im Oktober einen leitenden ärztlichen Mitarbeiter von seinen Aufgaben freigestellt.“ Die Gründe dafür lägen „außerhalb jeglicher medizinischer Diagnostik oder Behandlung“, weitere Angaben könne man aktuell aus Gründen des Arbeitsrechtes nicht machen. Wie es heißt, soll sich der Arzt arbeitsgerichtlich gegen die Trennung wehren. Nun droht ihm neues Ungemach: „Der Strafantrag ist raus, das Ermittlungsverfahren läuft“, erklärt Volker Schröder am Dienstag (23.11.).
Seine Mandantin habe den Vorfall wie folgt geschildert: Sie habe in dem Umkleideraum vor dem Operationssaal mit einer Kollegin OP-Kleidung in die Regalböden nachgelegt, als der Mediziner den Raum betrat – in Unterwäsche, weil er sich aus dem OP kommend dort umziehen wollte. Der Arzt habe umgehend begonnen, die beiden Frauen, die dort ihrer Arbeit nachgingen zu beschimpfen, ihnen gar sexuelle Belästigung vorgeworfen. Schließlich soll er zweimal einen 1,40 Meter hohen Wäschewagen gegen eine der beiden gestoßen haben. Die Frau wurde von dem Wagen verletzt und so gegen die Tür gedrückt, dass sich die Klinke in ihren Rücken bohrte.
Arzt wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt
Sie sei danach in der Uniklinik behandelt worden, dabei wurden offenbar Prellungen an Oberschenkel und Lendenwirbelsäule sowie eine Schädelprellung festgestellt. „Der Karren, den der Mediziner einsetzte, ist strafrechtlich als gefährliches Werkzeug einzustufen“, erklärt Schröder. Daher müsse die Attacke als gefährliche Körperverletzung gewertet werden. Ein gefährliches Werkzeug kann ein Alltagsgegenstand sein, mit dem man jemanden angreift: „Das kann auch ein beschuhter Fuß sein, wenn derjenige keine Lederslipper trägt, sondern zum Beispiel Springerstiefel.“
Sollte es tatsächlich zu einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung kommen, sei zwar mit einer Bewährungsstrafe für den Arzt zu rechnen, betont Schröder. Aber: „Er wäre dann vorbestraft.“ Bislang gilt der Mediziner als unbescholten: Es gab zwar vor einigen Jahren strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn, diese wurden jedoch gegen eine Geldauflage eingestellt.
Auch im aktuellen Fall könne der Arzt eine Verurteilung noch verhindern, sagt Schröder: um den Preis einer Geldbuße, einer Schadenswiedergutmachung (Schmerzensgeld) und einer glaubwürdigen Entschuldigung. Dafür aber müsste er auf die betroffene Reinigungskraft zugehen. Wäre er der Anwalt des Mediziners, würde er ihm diesen „Gang nach Canossa“ ans Herz legen.