Essen-Rüttenscheid. Die Essener Polizei will ihr Präsidium in Rüttenscheid verlassen. Warum nun die Idee aufkommt, dort eine Schule unterzubringen.

  • Die Polizei will auf Dauer das Präsidium in Rüttenscheid an der Büscherstraße verlassen. Aus der Politik kommt nun der Vorstoß zu prüfen, ob das Gebäude sich als Schulstandort eignet.
  • Im Schulentwicklungsplan ist die Forderung nach einer weiteren Grundschule für Rüttenscheid verankert Laut Initiative „Rettet Rüttenscheid“ hat ein solches Bestandsgebäude viele Vorteile.
  • Allerdings wäre vor einer Nutzung als Schule noch eine Reihe von Hürden zu überwinden. Das beginnt schon damit, dass der Polizeitrakt nicht der Stadt gehört.

Die Essener Polizei beabsichtigt offensichtlich, ihren angestammten Sitz an der Büscherstraße auf Dauer zu verlassen. Die Stadt soll nun prüfen, ob sich das altehrwürdige Gebäude als Standort für eine Grundschule eignen würde.

Initiatorin sieht viele Vorteile für eine Nutzung des Polizeitraktes als Schule

So sieht es der Beschluss vor, den kürzlich die Bezirksvertretung II gefasst hat. Das Stadtteilparlament folgte damit einer Eingabe von Estelle Fritz, Sprecherin der Initiative „Rettet Rüttenscheid“. In einem Schreiben an die Stadt hatte sie darauf hingewiesen, dass der Mietvertrag 2023 auslaufe und die Stadt doch dann den Gebäudekomplex übernehmen könne. Laut Schulentwicklungsplan brauche Rüttenscheid eine weitere Grundschule, möglichst nahe zum benachbarten Holsterhausen. Da wäre der Standort sehr geeignet. Als Pluspunkt führt Fritz vor allem auf, dass die Stadt nicht neu bauen müsse und somit keine weiteren freien Flächen allgemein im Stadtgebiet und insbesondere in Rüttenscheid verloren gehen würden. Zudem sei bislang ohnehin noch kein Standort für die geforderte Grundschule gefunden worden. Ferner spreche für den Polizeitrakt, dass sich das Motto für Grundschulen „kurze Beine, kurze Wege“ sehr gut umsetzen lasse. Der Standort sei für die Kinder zu Fuß leicht zu erreichen und ebenso könne man dorthin auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln bestens gelangen.

Sportstätte und Schulhof

Um einen Schulhof zu schaffen, besteht die Idee, die Büscherstraße an der heutigen Zufahrt zur Zweigertstraße zu sperren. Der davor liegende Haumannplatz gegebenenfalls ein Teil der dortigen Hundewiese könnte dafür in Frage kommen.

Laut den Schulbaurichtlinien, die auch für die Generalsanierungen von Bestandsgebäuden gelten, soll darauf geachtet werden, dass die Standorte den Anforderungen wie Inklusion, Digitalisierung und Offener Ganztag entsprechen. Bei den Planungen sollten die künftigen Nutzer einbezogen werden.

Darüber hinaus müsse auch der Sportunterricht bedacht werden. Entweder brauche man dazu eine eigene Turnhalle oder eine nahe gelegene Sportstätte.

Die Verwaltung werde sich nun eingehend mit dem Thema befassen, erklärte Stadtsprecherin Jasmin Trilling auf Anfrage. Sie nannte allerdings mehrere Punkte, die bei der Abwägung, ob der Standort überhaupt in Betracht komme, eine Rolle spielen. Zunächst einmal befinde sich das Gebäude nicht im Besitz der Stadt, sondern gehöre dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW. Mit dem BLB müsse man sprechen, welche Pläne er in petto habe und wie die Zukunft des Gebäudes gesehen wird. Ein Sprecher des BLB wies allerdings schon darauf hin, dass eine Vermietung an Kommunen eigentlich nicht zu den Aufgaben seines Arbeitgebers gehöre. Man vermiete an Einrichtungen, Ministerien und Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Gebäude in Rüttenscheid gehört Landesbetrieb

Will die Stadt den Standort nutzen, bliebe auf dieser Grundlage als Alternative nur ein Ankauf. Der wiederum erscheint durchaus möglich, da der BLB an „Kommunen, Gemeindeverbände, kommunale Gesellschaften oder Studierendenwerke“ veräußert. Welcher Preis dafür zu zahlen ist, ergibt sich dann aus einem Wertgutachten, das der Bau- und Liegenschaftsbetrieb erstellt. Zuvor werde, so der Sprecher weiter, geklärt, welche Kaufinteressenten überhaupt vorhanden seien und zu welchem Zweck sie die Immobilie in Anspruch nehmen wollten.

Die Stadt wiederum wird bei weiteren Überlegungen die Leitlinien zur Rate ziehen, die im vergangenen Jahr für Schulneubauten verabschiedet wurden, so Trilling. Dass ein 103 Jahre altes und unter Denkmalschutz stehendes Gebäude mit großer Wahrscheinlichkeit alle diese Anforderungen nicht erfülle, davon müsse man ausgehen. Daher ergebe sich die Frage, wie weit man Abstriche machen wolle und könne. Denn man werde sicherlich sehr genau hinschauen, ob gerade auch für eine Grundschule die Voraussetzungen erfüllt seien, so die Sprecherin. Sicherlich lasse sich ein baulicher Zustand nachbessern, aber da tauchten dann sofort die Kosten auf, die ein solches Vorhaben erfordern würde. Bedenken müsse man auch, dass in diesem Fall der Denkmalschutz unter Umständen Grenzen bei gewünschten oder notwendigen Veränderungen setzen könne.

Bislang nennt der Landesbetrieb noch keine konkreten Pläne für die Zukunft des Gebäudes

Welche konkreten Pläne wiederum der BLB für das Polizeipräsidium verfolgt, lässt der Sprecher offen, bestätigt jedoch durchaus, die Mitteilung der Polizei, dass sie das Mietverhältnis nicht verlängern wolle.

Nach Ansicht von Estelle Fritz sollte man auch den architektonischen Wert des Polizeipräsidiums bedenken, der durchaus für eine Übernahme durch die Stadt sprechen würde. Umbauten wären sicherlich unabdingbar, um dort eine Schule unterzubringen und die Räume entsprechend anzupassen. Das sei sicherlich alles mit erheblichen Kosten verbunden, die werde aber auch ein Neubau verschlingen.