Essen/Duisburg. Mit dem 3G-Modell startet die Universität Duisburg-Essen ins Wintersemester. Studierende benötigen einen „UDE-Boardingpass“. Was dahintersteckt.
Die Universität Duisburg-Essen (UDE) startet am Montag (4.10.) Corona-Kontrollen an ihren Standorten, es gilt die 3G-Regel. Studierende müssen an zentralen Check-in-Schaltern auf dem Unigelände ihren jeweiligen Status nachweisen und erhalten dann einen „UDE-Boardingpass“. Die Schalter sind von 8 bis 16.30 Uhr besetzt.
Geimpfte weisen einmalig ihren Impfstatus nach, dieser ist dann ein Jahr gültig. Wer von Corona genesen ist, erhält Zugang zu Veranstaltungen auf Grundlage eines Genesenenausweises, dieser ist ein halbes Jahr gültig. Wer weder geimpft noch genesen ist, erhält Zutritt mit einem negativen Schnell- oder PCR-Test. Beide sind laut UDE 48 Stunden gültig, gemessen am Zeitpunkt des Tests.
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Bildungseinrichtungen: Coronaschutzverordnung legt 3G-Regel fest
Wer einen der Nachweise erbracht hat, erhält die Zugangsberechtigung entweder als Zugangskarte oder über das Smartphone. Die Uni kündigt vor Seminaren, Vorlesungen und anderen Veranstaltungen einen „lückenlose“ Überprüfung an.
Zum Hintergrund des sogenannten „UDE-Boardingsystems“: Die Coronaschutzverordnung legt laut Uni fest, dass Veranstaltungen nur von immunisierten oder getesteten Personen besucht werden dürfen. Das zweistufige System gewährleiste die 3G-Überprüfung und sei an das von Flughäfen bekannte Check-In und Boarding-Verfahren angelehnt.
- Genauere Informationen unter: www.uni-due.de