Essen/Mülheim. Das Landgericht Essen verurteilte einen ehemaligen Jugendrotkreuz-Betreuer zu 27 Monaten Gefängnis. Im Dezember steht er wieder vor Gericht.

Sie war 16, er rund zehn Jahre älter: Im Oktober 2018 hat ein damaliger Betreuer des Jugendrotkreuz Mülheim eine Schülerin aus Essen sexuell missbraucht. Beide hatten sich über die ehrenamtliche Tätigkeit beim DRK kennengelernt. Am Montag ist der heute 30-Jährige verurteilt worden. Die XXIV. Strafkammer des Essener Landgerichts hat 27 Monate Gefängnis verhängt. Doch das ist noch nicht alles. Im Dezember steht der Angeklagte wieder vor Gericht. Dann geht es um Kinderpornografie.

Im Prozess hatte der ehemalige Jugendbetreuer die Vorwürfe größtenteils zugegeben und gesagt: „Die Warnglocken sind bei mir nicht angegangen. Ich bin einen Schritt zu weit gegangen.“ Man habe ihn beim DRK zwar in Sachen sexueller Gewalt und Missbrauch geschult, doch das habe er offenbar irgendwie verdrängt.

Rund 16 Jahre lang war der Angeklagte beim Jugend-DRK in verantwortlicher Position

Rund 16 Jahre lang war der Angeklagte nach eigenen Angaben beim Jugendrotkreuz – zuletzt in verantwortlicher Position. Es war Ende 2018, als er bei der 16-Jährigen übernachtet hat. „Die Mutter hatte mich eingeladen“, sagte er den Richtern. Das Mülheimer Jugendrotkreuz soll damals eine DRK-Aktion in Essen unterstützt haben. „Es ging ums Kinderschminken“, so der 30-Jährige. „Ich hatte dafür alles aus Mülheim mitgebracht.“

Den sexuellen Übergriff wollte der Angeklagte vor Gericht nicht bestreiten

In der darauffolgenden Nacht ist es dann passiert. Der Angeklagte schob seine Hand unter die Schlafbekleidung der 16-Jährigen, bis in den Intimbereich. Ein weiteres Mädchen, das ebenfalls mit im Zimmer war, soll bereits geschlafen haben. „Er hat mich angefasst“, hatte die Schülerin später bei der Polizei zu Protokoll gegeben. „Ich habe zwar seine Hand weggedrückt, aber er hat es immer wieder gemacht.“

Der Angeklagte selbst wollte den sexuellen Übergriff nicht bestreiten, aber sofort aufgehört haben, als sich die 16-Jährige weggedreht habe. Das sahen die Richter jedoch anders. Ob er sich in das Mädchen verliebt habe, wollten sie im Prozess wissen. Die Antwort: „Nein. Ich wollte nur Freundschaft.“ Die 16-Jährige sei wie eine Schwester für ihn gewesen. Gekuschelt habe man aber schon.

Der Angeklagte hatte bis zuletzt auf eine Bewährungsstrafe gehofft. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen sogar sieben Monate mehr Haft gefordert.