Essen. Die Bürgerinitiative „Finger weg von Freiluftflächen“ fühlt sich in ihrer Kritik an der Wohnbebauung bestätigt. Das fordert sie von der Politik.

Nachdem die Bezirksregierung Düsseldorf zu der Einschätzung gelangt ist, dass die Baugenehmigung für drei Doppelhäuser in Haarzopf durch die Stadt Essen zu unrecht erteilt worden sei, will die Bürgerinitiative „Finger weg von Freiluftflächen“ die Gunst der Stunde nutzen. Sie fordert die Ratsfraktionen auf, die Freifläche an der Raadter Straße/Eststraße aus dem Arbeitsprogramm Bauleitplanung der Stadt herauszunehmen.

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„Die Bestätigung unserer Vorwürfe durch die Bezirksregierung hat neue Fakten geschaffen“, so der Sprecher der Bürgerinitiative, Jörn Benzinger, in einem Schreiben an die Fraktionen von CDU, Grünen, SPD, Linken und EBB. „Wir konnten darlegen, dass zuvor jahrelang sämtliche Bauanfragen für diesen Bereich nach §35 Baugesetzbuch richtigerweise abgelehnt worden waren“, schreibt Benzinger. „Dann kam ein Investor, kaufte das wertlose Grundstück und weitere unmittelbar anliegende Grundstücke günstig ein und schon lief es mit dem Bauen.“

Die Bürgerinitiative wirft der Essener Planungsverwaltung Willkür vor

Die Eigentümer, die ihre Häuser von dem Investor erworben haben, bezeichnet Benzinger als Opfer. Auch wenn sie nichts zu befürchten haben. Rechtlich genießen sie Vertrauensschutz, die Baugenehmigung hat Bestand. Die Rechtsauffassung der Bezirksregierung, wonach die Genehmigung zu unrecht erteilt worden sei, teilt die Stadt Essen nicht. Und selbst wenn die Verwaltung zu unrecht gehandelt haben sollte, werden die Häuser nicht wieder abgerissen.

Aber: „Der angestrebte Bebauungsplan ,Raadter Straße/Eststraße’ soll die illegale Bebauung nun im Nachhinein legalisieren und dem Investor gleich noch die Erlaubnis mitbringen, weitere 150 bis 180 Wohneinheiten auf den bauleitplanerisch eigentlich frei zu haltenden Grundstücken zu errichten“, kritisiert Benzinger. Die Initiative spricht von Willkür. Sollte die Politik ihren Beschluss nicht zurücknehmen, und die Fläche aus dem Arbeitsprogramm der Verwaltung streichen, mache sie sich mitschuldig, warnt der BI-Sprecher.

Wie berichtet, teilt die Bezirksregierung Düsseldorf die Auffassung der Initiative. Die Stadt Essen hätte die Bebauung an der Raadter Straße nicht genehmigen dürfen, da das Grundstück planungsrechtlich im Außenbereich liegt. Mit eben dieser Begründung hatte die Stadt in der Vergangenheit Bauanfragen stets zurückgewiesen.

Die Baugenehmigung für die Doppelhäuser in Essen-Haarzopf hat weiter Bestand

Das Bauvorhaben des Investors, der das Grundstück zuvor erworben hatte, wurde dann aber nach Paragraf 35 des Landesbaugesetzbuches genehmigt. Begründung: Der Bebauung stünden keine öffentlichen Belange entgegen. Der Investor hatte sich laut Planungsverwaltung zudem dazu bereit erklärt versiegelte Flächen zu entsiegeln.

Die 3,6 Hektar große Freifläche an der Raadter Straße/Eststraße war auf Beschluss des Stadtrates von Dezember 2019 in das Arbeitsprogramm der Planungsverwaltung aufgenommen worden. Um eine Bebauung zu ermöglichen soll nun zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden. Sollte die Rechtsauffassung der Bezirksregierung zutreffen, wonach die Stadt die Baugenehmigung für die drei Doppelhäuser nicht hätte erteile dürfen, wäre auch dieser Fehler geheilt.

Die Vermutung der Bürgerinitiative, dass es zwischen der Verwaltung und dem Investor unerlaubte Absprachen gegeben habe – Benzinger nennt es „Mauschelei“ – weist die Stadt in einem Schreiben an die Bezirksregierung zurück: „Einen vom Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang vermuteten ,Deal’ hat es selbstverständlich nicht gegeben.“