Essen. Die Bezirksregierung hebt das Befahrungsverbot auf dem Baldeneysee am Mittwoch auch für die Freizeitschifffahrt auf. Noch läuft eine Frist.

Leinen los auf dem Baldeneysee: Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das sogenannte Befahrungsverbot am Mittwoch, 28. Juli, auch für die Freizeitschifffahrt aufgehoben. Hobby-Kapitäne dürfen seit 12 Uhr wieder zwischen der Wehranlage und der Kampmannbrücke in See stechen, Freizeitaktivitäten sind wieder erlaubt. Eine entsprechende amtliche Verfügung hat die Bezirksregierung auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Treibgut gefährdete die Sicherheit der Schifffahrt

Der Baldeneysee war nach dem Hochwasser am 19. Juli zunächst komplett gespeert worden. Die Flut hatte Markierungstonnen fortgerissen, Treibgut gefährdete die Sicherheit des Schiffsverkehrs. Inzwischen haben die Bezirksregierung, der Ruhrverband und die Sport- und Bäderbetriebe der Stadt Essen Treibgut geborgen, neue Markierungen wurden befestigt.

Nach Kontrollfahrten hatte die Bezirksregierung zunächst die Fahrrinne und die Zufahrten zu den Anlegern für die Berufsschifffahrt freigegeben, seit dem 23. Juli darf die Weiße Flotte wieder fahren. Nun steht der Baldeneysee wieder allen „Kapitänen“ offen. Wenn jetzt auch noch das Wetter mitspielt...

Weitere Aufräumarbeiten im Stadtgebiet

Für sogenannte „Gewässer zweiter Ordnung“ ist nicht der Ruhrverband, sondern die Untere Wasserbehörde – die beim Umweltamt der Stadt angesiedelt ist – verantwortlich. Wie die Stadt mitteilt, gehören zu den Gewässern etwa der Hesperbach oder der stark betroffene Deilbach. Dort laufen die Aufräumarbeiten weiterhin, genauso wie am Rosentalbach, Asbach, Isinger Bach und am Bachlauf im Kruppwald.

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Die Stadt hat an diesen Stellen Fachfirmen damit beauftragt, Geröll und Totholz zu entfernen. Vor Ort werde mit Baggern und anderem Gerät auch teilweise per Hand daran gearbeitet, die Hinterlassenschaften der Flut zu beseitigen. Am Deilbach sei ein Schreitbagger im Einsatz, diese Arbeiten würden noch einige Tage andauern