Essen. Die Stadt Essen führt ein Impftermin-Buchungssystem ein, Start ist am Mittwoch. Im ersten Durchgang soll es rund 60.000 Impfberechtigte geben.
Die Stadt Essen startet an diesem Mittwoch (21. 4.) ein neues Terminbuchungssystem für das Impfzentrum – und greift dabei auf den etablierten Ticket-Anbieter Eventim zurück. Mit der Hilfe des Unternehmens, das seit Jahren Marktführer im Bereich Ticketing ist, soll es einen hoffentlich reibungslosen Auftakt geben. „Im Online-Bereich des Ticket-Verkaufs hat Eventim eine langjährige Erfahrung“, sagt Stadtsprecherin Silke Lenz. Man habe sich auch andere Systeme angeschaut, doch habe sich letztlich aufgrund der technischen Möglichkeiten gegen andere Anbieter entschieden. Die Stadt Dortmund habe beispielsweise gute Erfahrungen gemacht.
Wichtig: Das neuen Buchungssystem wird das bestehende System der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) – www.116117.de sowie Tel. 0800 116 117 01 – nicht ersetzen. Die regulären Terminbuchungen für die Über-70-Jährigen www.116117.de sind also nicht betroffen. Ab diesem Mittwoch (21. 4.) können über die KV erstmals Essenerinnen und Essener der Jahrgänge 1948 und 1949 Termine buchen.
Rund 60.000 Essener sollen zu den als erstes Impfberechtigten gehören
Wer kann also über das neue Eventim-Buchungssystem einen Impftermin in Essen ausmachen? Die aktuell gültige Corona-Impfverordnung regelt Folgendes: Zwei Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Menschen sowie von Schwangeren können geimpft werden. Dieser Personenkreis kann ab Mittwochmorgen auf www.impftermin-essen.de gehen. Hinter diesem Link verbirgt sich dann das erste Buchungssystem der Stadt Essen.
Wann genau die Homepage freigeschaltet wird, möchte die Stadt in Anbetracht der erwarteten zahlreichen Zugriffe nicht verraten, um das System nicht zu überlasten. Es lohne sich aber nicht, „sich die Nacht um die Ohren zu schlagen“, so Stadtsprecherin Lenz. Nach Angaben von Ordnungsdezernent Christian Kromberg sollen geschätzt immerhin 60.000 Essener zu den zwei berechtigten Personenkreisen gehören.
Warum braucht es aber nun überhaupt neben der bereits etablierten Terminvereinbarung über die Kassenärztliche Vereinigung das neue städtische System? Die Erklärung dazu klingt einleuchtend. Gestartet war das Impfzentrum mit den Über-80-Jährigen am 8. Februar, als an jenem Montag noch viel Schnee auf Essens Straßen gelegen hatte. Die Termine wurden von der KV vergeben, wie auch aktuell die der Über-70-Jährigen.
Die Stadt organisierte parallel dazu Termine für Einzelfallentscheidungen sowie die priorisierten Berufsgruppen – also zum Beispiel Lehrer, Erzieher und ambulantes Pflegepersonal. „Da hatten wir Ansprechpartner als Multiplikatoren“, sagt Lenz und meint damit Träger, Vereine, Schulverwaltung, Pflegedienste. Ab diesem Mittwoch kann nun erstmals ein Personenkreis Impftermine ausmachen, der nicht so vergleichsweise einfach zu erreichen ist: Menschen die Pflegebedürftigen egal welcher Pflegegrade zur Seite stehen und Kontaktpersonen von Schwangeren. Deswegen mache die Einführung des neuen Systems Sinn.
Neues Buchungssystem auch langfristig gedacht
Auch mit Blick auf in die Zukunft lohne es, die Infrastruktur von Eventim zu nutzen, wenn nämlich die systemrelevanten Berufe in der Impfpriorisierung dran sind, „die wir dann auch nicht so einfach über Träger erreichen können“, so Lenz. Folglich werden bald nicht nur diejenigen Termine über www.impftermin-essen.de buchen können, die das ab diesem Mittwoch machen können, sondern perspektivisch auch Berufsgruppen.
Zum Prozedere des neuen Systems führt Stadtsprecherin Lenz aus, dass man nach dem Anmeldeprozess – bei dem direkt alle beiden Impftermine gebucht werden – eine automatische E-Mail erhält. Dort seien dann alle Dokumente angehängt, die man für den Besuch des Impfzentrums benötig. Herzstück sei ein sogenanntes Impfticket, samt QR-Code, das beim Besuch in der Messe vorgezeigt werden muss und alle relevanten Daten erhält. Zudem gebe es einen Aufklärungsbogen.
Wichtig für diejenigen, die ab diesem Mittwoch Termine ausmachen: Zum Impftermin muss im Falle der Kontaktpersonen von Schwangeren eine Kopie des Mutterpasses sowie eine schriftliche Erklärung der Schwangeren mitgebracht werden. Die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen müssen einen Nachweis über die jeweilige Pflegestufe und ebenfalls eine schriftliche Bestätigung der zu pflegenden Person mitbringen. Ohne die Unterlagen ist keine Impfung möglich.