Essen. In Essen werden Anträge für „Einzelfallentscheidungen“ nur noch bis 31. März angenommen. Bisher bekamen rund 1300 Essener ihre Spritze vorzeitig.

Wer besondere gesundheitliche Gründe geltend machen will, um beim Impfen zeitlich vorgezogen zu werden, muss sich beeilen: Für so genannte „Einzelfallentscheidungen“ nimmt die Stadt Anträge nur bis Mittwoch, 31. März an. „Danach übernehmen nach und nach die Hausärzte die Impfungen“, sagt Gesundheitsdezernent Peter Renzel. Alle Anträge, die jetzt noch auf Halde liegen und in den nächsten Tagen hinzukommen, werden aber laut Renzel noch abgearbeitet.

Immer wieder gab es Beschwerden über lange Wartezeiten

Bislang nahmen rund 5000 Essener die Möglichkeit an Anspruch, einen Impf-Termin zu beantragen, obwohl sie – wenn es strikt nach der herkömmlichen Priorisierung geht – noch nicht dran gewesen wären. Rund 1300 haben bereits ihre Immunisierung im Impfzentrum erhalten, die anderen warten noch auf den ersehnten Brief mit dem Termin. Immer wieder gibt es Beschwerden, dass dies zu lange dauer. Renzel zufolge seien Wartezeiten aber unvermeidlich, denn die Impfungen nach Einzelfallentscheidung kämen noch zum normalen Pensum hinzu. „Mehr als arbeiten können auch die Mitarbeiter im Impfzentrum nicht.“

Um berücksichtigt zu werden, muss eine schwere Vorerkrankung vorliegen, die in der Corona-Impfverordnung nicht bereits für eine bevorzugte Impfung aufgeführt ist. Ein Arzt muss die besondere Dringlichkeit detailliert begründen, die Ärzte im Impfzentrum überprüfen die eingereichten Unterlagen, wobei die Regel gilt: Im Zweifel für den Patienten. Dennoch kann es Wochen dauern, bis die Zusage zum Termin eintrifft.

Wer noch bis zum 31. März seine Unterlagen einreichen will: per E-Mail unter einzelfallentscheidung@essen.de oder postalisch an das Gesundheitsamt, Hindenburgstraße 29, 45127 Essen.