Essen. Warum die Bundespolizei den Essener Hauptbahnhof wiederholt zur „waffenfreien Zone“ erklärt - und warum das nicht selbstverständlich ist.

Die Bundespolizei erklärt den Essener Hauptbahnhof wiederholt zur waffenfreien Zone. Das Verbot gilt ab Mittwoch, 3. März, bis Sonntag, 7. März. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird somit bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr angeordnet. Die Aktion findet zeitgleich auch in Mülheim und Gelsenkirchen statt.

Die Initiative der Bundespolizei wirft die Frage auf: Sollten Hauptbahnhof und der gesamte öffentliche Raum nicht grundsätzlich waffenfreie Zonen sein? Der Sprecher der Bundespolizei Hendric Bagert sagt dazu: Wenn eine entsprechende Verfügung erlassen wird, haben die Bundespolizisten vor Ort mehr Rechte als an den anderen Tagen. „Wir können proaktiv auf Verdächtige zugehen und sie nach Waffen und gefährlichen Gegenständen durchsuchen“, berichtet Bagert. Das dürften die Sicherheitskräfte sonst nur dann, wenn sie einen so genannten „begründeten Verdacht“ haben.

Zahl der bewaffneten Delikte bleibt hoch - trotz Corona

Die Zahl der bewaffneten Auseinandersetzungen in den Hauptbahnhöfen des Ruhrgebiets nimmt seit Monaten nicht ab – trotz Corona und einem deutlich gesunkenen Aufkommen an Reise- und Pendelverkehr. „Das finden wir besorgniserregend“, sagt Bagert. Entsprechend hatte man bereits im Januar eine Woche lang ein Waffenverbot verhängt. Zuvor war es an einem Nachmittag im Januar auf Bahnsteig 7 zu einer Massen-Schlägerei gekommen – auch damals wurden Waffen eingesetzt.

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In der Zeit des Verbots dürfen auch jene Gegenstände nicht offen getragen werden, die sonst erlaubt sind: zum Beispiel Taschenmesser oder Schraubenzieher. Auch Abwehr-Spray zählt dazu. „Wir sprechen aber zum Beispiel keine Erwachsenen an, die mit ihren Kindern unterwegs sind – nach dem Motto: Vielleicht könnten sie ja ein Taschenmesser dabei haben, um im Zug einen Apfel zu schälen“, sagt Bagert. „Unsere Zielgruppe ist eine ganz andere.“ Nämlich: Jugendliche und junge Erwachsene, die dem Reiz gefährlicher Waffen erliegen – und zum Beispiel Messer dabei haben, die eigentlich nur von Jägern benutzt werden dürfen. Oder Messer, die mit einer Hand zu öffnen sind. Sie sind nur erlaubt für Mitarbeiter von Paketdienstleistern.

Grundsätzlich gilt: Bestimmte Waffen dürfen Bürger nur dann in der Öffentlichkeit dabei haben, wenn sie erstens einen Waffenschein besitzen, und zweitens muss die Waffe in einem geschlossenen Behälter aufbewahrt werden.

Auch Scheren sind „gefährliche Gegenstände“

In der ersten Verbots-Phase im Januar dieses Jahres fand die Bundespolizei mehr als 30 Gegenstände, die als gefährlich einzustufen sind – im Zweifel ist es auch ein Schraubenzieher oder eine Schere. „Es geht immer um unseren Verdacht, dass jemand einen solchen Gegenstand dabei hat, um im Konfliktfall jemand anderen zu bedrohen oder zu verletzen“, erklärt der Sprecher der Bundespolizei.

Nicht betroffen von der Allgemeinverfügung, die ab dem 3. März gilt, ist das Areal der Ruhrbahn, also der U-Bahnhof „Hauptbahnhof“.

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