Essen. Es bleibt dabei: In der Essener City wird es keine Maskenpflicht geben. Im Vorfeld der neuen Corona-Schutzverordnung hatte es Verwirrung gegeben.

Es wird weiter keine Maskenpflicht in der Essener Innenstadt geben. Daran ändert auch die ab Dienstag (1. 12.) geltende Corona-Schutzverordnung des Landes NRW nichts. Ob eine solche grundsätzliche Pflicht in NRWs Fußgängerzonen – und somit auch in Essen – eingeführt wird, war lange unklar. Selbst Essens Gesundheitsdezernent Peter Renzel erklärte noch am Wochenende, er sei „sehr gespannt“ auf den Gesetzestext der erneuerten Corona-Schutzverordnung.

Am Montagnachmittag hieß es dann auf Nachfrage aus dem Rathaus: „In der neuen Corona-Schutzverordnung gibt es keine Maskenpflicht für Fußgängerzonen. Eine Maskenpflicht ‘unter freiem Himmel’ besteht nur dann, wenn die Kommune diese anordnet.“ Und im Falle Essens, werde es nicht so kommen. Es soll aber eine Empfehlung für das Tragen einer Maske in den Fußgängerzonen ausgesprochen werden.

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Maskenpflicht: Schwammige Ankündigung um Vorfeld

Was ab 1. Dezember gelten soll, war in Düsseldorf bislang sehr schwammig angekündigt worden. Als Bund und Länder am Mittwoch, 25. November, lange getagt hatten, hieß es einen Tag später im Corona-Update auf der Stadthomepage essen.de , die Maskenpflicht „soll auch an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten gelten, wie beispielsweise Fußgängerzonen, genauso wie an behördlich festgelegten Orten im Freien, wo Menschen auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend zusammenkommen.“

Doch was heißt das genau: „Soll gelten“? Empfehlung? Oder Anordnung? Im Rathaus mutmaßte man lange, es werde nur eine Empfehlung an die Bürger geben, in Fußgängerzonen eine Maske zu tragen – doch das war eher gefühltes Wissen, nichts Faktenbasiertes. Dezernent Renzel hörte Ende letzter Woche persönlich per SMS im Ministerium in Düsseldorf nach – ohne befriedigende Antwort.

Klar war zu diesem Zeitpunkt bereits, dass andere Kommunen längst eine Maskenpflicht für ihre Fußgängerzonen eingeführt haben – Herne zum Beispiel, Krefeld oder der Kreis Recklinghausen. In der Düsseldorfer Altstadt gilt die Maskenpflicht; eine Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet war rechtlich nicht haltbar.

An folgender Stelle verschärft die ab Dienstag (1. 12.) geltende Corona-Schutzverordnung die Maskenpflicht: „Die Maskenpflicht wird überall dort ausgeweitet, wo die 1,5 Meter Abstand nicht eingehalten werden können. So gilt auch vor den Geschäften und auf den Parkplätzen des Einzelhandels die Maskenpflicht.“

Dezernent beobachtet: Junge Menschen verhalten sich unvernünftig

Gesundheitsdezernent Peter Renzel sah sich erst am Samstag vor dem ersten Advent persönlich in der Essener Innenstadt um – um festzustellen, dass die meisten Menschen freiwillig einen Mund- und Nasenschutz in der Fußgängerzone tragen. Auch, wenn viele die Nase unbedeckt lassen – und somit die Maske unwirksam machen.

Essens Gesundheitsdezernent Peter Renzel war am Samstag in der Innenstadt unterwegs Dort habe er beobachtet, dass der überwiegende Teil der Menschen Mund-Nase-Schutz trug.
Essens Gesundheitsdezernent Peter Renzel war am Samstag in der Innenstadt unterwegs Dort habe er beobachtet, dass der überwiegende Teil der Menschen Mund-Nase-Schutz trug. © FUNKE Foto Services | Socrates Tassos

Er selbst halte eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen für nicht nötig, erklärte Renzel dann am Wochenende – gleichwohl er vor allem junge Menschen beobachtet habe, die vor allem beim Schlangestehen vor Geschäften weder die Mindestabstände einhalten noch eine Maske tragen. „Dieses Verhalten ist falsch und alle müssen das dringend unterlassen“, erklärte Renzel in einem Eintrag im Netzwerk Facebook. „Wer länger zusammensteht, bitte Abstand halten und Mund-Nasen-Schutz auf.“

Manche Bürger hatten bereits im Oktober eine Maskenpflicht in der Fußgängerzone für übertrieben gehalten, was eine Umfrage unserer Redaktion zeigte.

Essen hat bislang – und anders als andere Städte also auf eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen verzichtet. Auch mit dem Verweis, dass es dort räumlich nicht sonderlich beengt zugehe.