Essen. Am Freitag soll die neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht werden. Noch ist unklar, ob es eine Maskenpflicht in Essener Fußgängerzonen gibt.

  • Die Stadt Essen erwartet die neue Coronaschutzverordnung des Landes für Freitagnachmittag: Unklar ist, ob dann auch wieder eine Maskenpflicht in den Essener Fußgängerzonen gelten soll.
  • Klar ist aber schon, dass auf Essener Parkplätzen vor Supermärkten ab dem 1. Dezember eine Maskenpflicht gilt. Darauf haben sich Bund und Länder am vergangenen Mittwoch bei den Beratungen verständigt.
  • Eine Textpassage der Ankündigung der neuen Regeln, die bislang vom Land veröffentlicht wurden, kann in der Stadtspitze Essen bislang niemand mit Blick auf die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen eindeutig erklären.

Für Freitag Nachmittag erwartet die Stadt Essen den Text der neuen Coronaschutzverordnung mit den künftigen Regeln, auf die sich Bund und Länder am Mittwoch geeinigt haben . Klar ist bislang zum Beispiel: Auf Parkplätzen vor Supermärkten gilt ab Dienstag, 1. Dezember, eine Maskenpflicht.

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Eine Textpassage der Ankündigung der neuen Regeln, die bislang vom Land veröffentlicht wurden, kann in der Stadtspitze bislang niemand eindeutig erklären.

Essener Fußgängerzone: Kommt doch noch die Maskenpflicht?

So heißt es: „Der Beschluss sieht ab dem 1. Dezember eine Erweiterung der Maskenpflicht vor: auf Bereiche vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Sie soll auch an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten gelten, wie beispielsweise Fußgängerzonen, genauso wie an behördlich festgelegten Orten im Freien, wo Menschen auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend zusammenkommen.“

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Ist das jetzt doch die Maskenpflicht für die Kettwiger und Limbecker Straße, für die Mittelzentren in Steele, Borbeck, Werden mit ihren autofreien Einkaufsstraßen? Im Essener Rathaus rätselt man – und verweist auf die verbindlichen, neuen Verordnungen, die am Freitag Nachmittag schwarz auf weiß vorliegen sollen.

Bislang hat man in Essen – anders als in anderen Städten – von einer allgemeinen Maskenpflicht in Fußgängerzonen abgesehen.

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