Essen. Essen kommt Wirten auch 2021 bei den Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie entgegen. Auch Parkplätze dürfen weiter genutzt werden.
Die Gastronomie sieht in der Corona-Pandemie auch einem schwierigen Jahr 2021 entgegen. Deshalb wird die Stadt Essen den Wirten auch im kommenden Jahr unter die Arme greifen. Sie will weiterhin auf die Hälfte der Sondernutzungsgebühren verzichten.
Außerdem sollen Gastronomen auch im kommenden Jahr öffentliche Flächen wie Parkplätze für die Außengastronomie nutzen dürfen. Die Stadt kündigte an, die großzügige Genehmigungspraxis fortführen zu wollen. Über die Verlängerung der Hilfen entscheidet kommende Woche der Stadtrat. Eine Zustimmung gilt als sicher.
Stadt Essen nimmt 175.000 Euro weniger Sondernutzungsgebühren ein
Mit den Sondernutzungsgebühren für Tische und Stühle unter freiem Himmel nimmt die Stadt normalerweise 350.000 Euro jedes Jahr ein. Mit der Senkung der Gebühren verzichtet sie daher auch im kommenden Jahr auf 175.000 Euro Einnahmen.
Die Tarifänderung soll vom 1. Januar an bis 30. September 2021 verlängert werden. Für die Wirte der in drei Gastro-Zonen aufgeteilten Stadt bedeutet dies im einzelnen: In Zone 1 (Toplagen der Innenstadt) werden im Monat pro Quadratmeter Außen-Gastronomie weiterhin nur 2,50 statt 5 Euro fällig. In Zone 2 (Randlagen der Innenstadt und Toplagen der Mittelzentren – zum Beispiel Rüttenscheid) wird die Gebühr auf 1,60 Euro und in Zone 3 (restliches Stadtgebiet) auf 0,80 Euro festgesetzt. (jgr)
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