Essen. Weil es immer wieder zu Irritationen kommt, hat die Stadt Essen ihren Leitfaden zum Umgang mit Coronafällen in Schulen und Kitas veröffentlicht.

Das Vorgehen der Stadt Essen im Corona-Verdachtsfall rund um eine Familie aus Kettwig irritiert Eltern in Essen. Die Polaks hatten unwissentlich über Stunden Besuch von einem Infizierten Familienfreund, der zu diesem Zeitpunkt selber noch nicht wusste, dass er sich angesteckt hatte.

Als der Besuch von seiner Infektion erfuhr, informierte er die Polaks und Vater Martin das Essener Gesundheitsamt. Die Familie wurde umgehend in Quarantäne geschickt, da sie aber keine Symptome zeigte, nicht auf Corona getestet – auch nicht nach Ende der zwei Wochen, als Tochter Isabel wieder zurück in die Grundschule gehen sollte. Martin Polak hat für die Strategie der Stadt Essen, die vor der Rückkehr aus der Quarantäne keine Tests vorsieht, kein Verständnis.

In einem Schreiben an die Leitungen der Essener Kitas und Schulen beantwortet die Stadt nun ihrerseits Fragen, die im Zusammenhang mit Covid 19 oft gestellt würden.

Das schreibt die Stadt Essen zum Umgang mit Corona in Schulen und Kitas

Ein Kind oder ein Mitarbeiter hatte engen Kontakt zu jemandem mit positivem Corona-Test, hat aber keine Symptome:

In diesem Fall wird lediglich für die Kontaktperson eine Quarantäne ausgesprochen, in der Einrichtung selbst seien zu dem Zeitpunkt keine Maßnahmen notwendig. Es werden auch keine Maßnahmen für Familienmitglieder der Kontaktperson getroffen.

Ein Kind oder Mitarbeiter wurde positiv getestet und hat sich während der infektiösen Phase in der Einrichtung aufgehalten:

Das Gesundheitsamt ermittelt den Zeitpunkt, ab dem die betroffene Person infektiös war. Bei weiterführenden Schulen besteht Maskenpflicht, weshalb nicht von einer Übertragung auszugehen sei. Sollte der Mund-Nasen-Schutz nicht durchgehend getragen worden sein, dann müssten im Einzelfall individuelle Entscheidungen zum weiteren Vorgehen getroffen werden.

Da es in Kitas und Grundschulen keine Maskenpflicht gibt, gelten hier andere Regeln. Dort werden alle Kinder einer Gruppe oder Klasse in Quarantäne geschickt. Eltern wird in diesem Fall ein Abstrich angeboten, auch wenn die Stadt den Test sonst erst bei Symptomen anrät. Geschwisterkinder sind von der Quarantäne nicht betroffen. Ausnahme sind Geschwister von positiv getesteten Kindern.

Darüber hinaus gab es in Essen zuletzt Irritationen darüber, wie der Schwimmunterricht nun eigentlich geregelt ist. Nachdem eine Klasse am Eingang des Schwimmbads in Rüttenscheid bereits zurückgewiesen wurde, erklärt die Stadt auf Nachfrage:

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Mit der neuen Coronaschutzverordnung am 12. August gab es neue Auflagen, wie das Schwimmen in Schwimmhallen ablaufen kann. Die Konzepte dafür müssen aber erst erarbeitet werden, weshalb alle Essener Schulen informiert wurden, dass derzeit kein Schwimmunterricht stattfinden kann und man weiterhin an der Organisation arbeitet. Offenbar gab es bis zu diesem Zeitpunkt aber vereinzelt Gruppen, die sich zum Schulschwimmen auf den Weg in die Bäder gemacht haben, in der Annahme, dass alle vor den Ferien geregelten Schwimmzeiten weiter gelten würden. Im Moment gehen wir davon aus, dass in der 2. Hälfte der nächsten Woche der Schulschwimmbetrieb in angepasster Form anlaufen kann. Gesteuert wird dann etwa, wie viele Bahnen belegt sein dürfen, wie Abstände eingehalten werden können, wie die Anreisen möglich sind, Umkleiden und Duschen belegt werden sollen, um eine Durchmischung zu verhindern. Auch die Organisation der An- und Abfahrt muss darauf abgestimmt werden.