Essen. Ein Entrümpelungsunternehmen kippte illegal Müll im Schellenberger Wald in Essen ab. Die Täter konnten überführt, ein Bußgeld verhängt werden.
Der Schellenberger Wald wird immer wieder als wilde Müllkippe missbraucht. Besonders groß war das Entsetzen, als Unbekannte im Januar unweit der Heisinger Straße mehrere Kubikmeter Unrat abkippten. Während sich die Täter unerkannt aus dem Staub machten, konnte die Stadt einen vergleichbaren Fall ganz in der Nähe jetzt aufklären.
Im Wald nahe der Ostpreußenstraße hatten Unbekannte im April Abfälle illegal entsorgt. An gleicher Stelle war bereits wiederholt Unrat abgekippt worden. Wie sich herausstellte, hatten Mitarbeiter eines Unternehmens, das im Internet Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen anbietet, den Müll dort abgelagert. Darunter befanden sich Unterlagen mit der Adresse eines Eigenheimbesitzers, der die Firma beauftragt hatte.
Die Stadt leitete gegen das Unternehmen zwei Bußgeldverfahren ein
Wegen des Verstoßes gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz leitete die Untere Abfallwirtschaftsbehörde gegen das Unternehmen gleich zwei Bußgeldverfahren ein. Eines über 500 Euro für die illegale Entsorgung und ein weiteres in gleicher Höhe, weil das Gewerbe nicht angemeldet war.
Laut dem Bußgeldkatalog der Stadt Essen wird bei Ablagerungen von Abfall im öffentlichen Raum in dieser Menge und Art ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro verhängt. Bei Gewerbetreibenden wird allerdings ein strengerer Maßstab angelegt als bei Privatleuten. Sie müssen deshalb das Doppelte zahlen.
Illegale Abfallentsorgung kann mit bis zu 100.000 Euro bestraft werden
Generell kann die Entsorgung von Abfall außerhalb dafür zugelassener Entsorgungsanlagen mit Bußgeldern in Höhe von 100 bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Hinweise für das illegale Ablagern von Müll erreichen die Stadtverwaltung auf verschiedenen Wegen - telefonisch, per Post, per E-Mail sowie die „Mängelmelder“-App.
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