Essen-Burgaltendorf. Mülltourismus in Burgaltendorf: Wochenlang wächst der Sperrmüllberg. Dabei ist es ebenso unzulässig, Dinge dazuzustellen, wie welche wegzunehmen.

Über eine wilde Sperrmüllecke klagte in Burgaltendorf Joachim Schleithoff. Allerdings erst, als dieser an der Straße An der Windmühle wochenlang liegen geblieben sei, sagt er. Reger Sperrmülltourismus nannte er das Phänomen, da Nachbarn offenbar ihre Keller entrümpelten und den Müllberg weiter anwachsen lassen. Das ist laut der Entsorgungsbetriebe Essen nicht zulässig, ebensowenig wie, Dinge vom Sperrmüll mitzunehmen.

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Joachim Schleithoff ging schließlich selbst auf die Entsorgungsbetriebe zu, erstmals im Juni und nun erneut. Er wies auf die Gefahren hin, da Möbel wie etwa Sessel bereits mitten auf der Fahrbahn stünden und im Dunkeln übersehen werden könnten. Nun sei eine gute Nachricht zu vermelden und danke zu sagen: „Der Sperrmüll ist in dieser Woche endlich abgeholt worden.“

Es gab keinen regulären Sperrmülltermin

Für den Ablagerungshaufen „An der Windmühle“ gab es laut EBE keinen regulären Sperrmülltermin. Das müsse wohl „wilder Müll“ gewesen sein, die Sachen seien also einfach auf die Straße gestellt worden. Die Mängelmelder-Meldung führte dann zur Abholung.

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Grundsätzlich erklärt Bettina Hellenkamp: „Natürlich darf man nicht einfach so seine Sachen herausstellen, sondern muss sich bitte selbst um eine sachgerechte Entsorgung kümmern. Zum Beispiel, indem man sie als Sperrmüll, Schrott o. ä. zur Abholung anmeldet.“ Das Dazustellen zu „fremdem“, angemeldetem Sperrmüll sei ebenso unzulässig.

Ausschließlich die EBE ist berechtigt, Sperrmüll abzuholen

Hintergrund sei, dass das Ladevolumen der Sammelfahrzeuge aufgrund der Voranmeldungen recht genau ausgelastet werde. Komme unangemeldet mehr Müll hinzu, würden die Kapazitäten des Fahrzeuges nicht für die geplante Tagestour ausreichen. Das Nachsehen hätten am Ende des Tages dann diejenigen, deren Adressen als letzte auf der Liste stünden. Sie hätten ihren Sperrmüll ordentlich angemeldet, er könne aber möglicherweise aufgrund der ungeplanten Mehr-Mengen nicht mitgenommen werden.

Und umgekehrt gelte: „Mitnehmen darf man nichts vom Sperrmüll. Rechtlich handelt es sich um Gegenstände, die in Entsorgungsabsicht an die Straße gestellt wurden und damit in das Eigentum der Stadt Essen als hoheitlicher Instanz übergegangen sind.“ Als Beauftragte der Stadt sei die EBE berechtigt, sie abzuholen – und sonst niemand.