Essen. Impfung aus der Apotheke - dieses Modellprojekt an Rhein und Ruhr lehnt der Sprecher der Essener Ärzteschaft entschieden ab.
Der Modellversuch „Impfung aus der Apotheke“ stößt in der Essener Ärzteschaft auf massive Vorbehalte. „Ich begrüße es, dass Apotheken in Zukunft dazu beitragen die Durchimpfung zu stärken - etwa durch Beratung und Motivation“, sagt der Essener Ärztesprecher Ralph-D. Köhn, „doch Durchführung und Verantwortung müssen weiterhin in der Hand des Arztes bleiben.“
Köhns Stimme hat Gewicht. Er ist Vorsitzender der Kreisstelle Essen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein und vertritt somit die Interessen von 850 Praxen in Essen mit mehr als 1200 Ärzten.
Aus Sicht des Ärztesprechers setzt die Erlaubnis zur Impfung eine besondere Qualifikation voraus. Er macht es anschaulich am Beispiel der Medizinischen Fachangestellten (MFA), die in Arztpraxen ihren Dienst versehen. Diese hätten eine dreijährige Ausbildung absolviert und dürften in der Praxis impfen - vorausgesetzt ein Arzt befinde sich in der Nähe. Die Unbedenklichkeitsfeststellung zur Impfung kann nur ein Arzt beurteilen in Kenntnis von Begleiterkrankungen und Medikation.
Ein Gedankenspiel: Dürfen Ärzte dann künftig in ihrer Praxis Medikamente ausgeben?
Medizinische Fachangestellte dürften nach weitergehender Qualifikation im Auftrag des Arztes auch Hausbesuche absolvieren und beispielsweise den Blutdruck von Patienten messen oder eine Wundkontrolle und –versorgung vornehmen. „Obwohl hoch qualifiziert, dürfen sie allerdings beim Hausbesuch nicht impfen.“ So gesehen passe es nicht, wenn Apothekern nach nur kurzer Schulung die Lizenz zum Impfen erteilt werde.
Wenn Apotheker bei der Impfung in Zukunft trotzdem ärztliche Leistungen erbringen dürften, sei aus Köhns Sicht im Gegenzug auch eine Lockerung des Dispensierrechtes, also der Medikamentenausgabe, denkbar. Soll heißen: Der Arzt verschreibe oder empfehle dann nicht nur, sondern er gebe auch selbst das Medikament aus anstelle des Apothekers. Doch davon rät der Essener Ärztesprecher ab. „Die Herausgabe eines Medikamentes soll in der Hand des kompetenten und dafür ausgebildeten Apothekers bleiben- so wie die Impfung in Verantwortung eines Arztes bleiben muss.“