Essen. Die Entscheidung kam spät: Das OVG Münster hat entschieden, dass es trotz Corona in Essen zwei Mai-Kundgebungen geben darf – unter Auflagen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster erlaubt zwei Mai-Kundgebungen in Essen. In zweiter Instanz gab das Gericht am Donnerstagabend zwei Veranstaltern Recht.
Die erste Kundgebung darf auf dem Katernberger Markt stattfinden, von 10 Uhr bis 11 Uhr. Die zweite Versammlung ist auf dem Webermarkt genehmigt, von 11 bis 12.30 Uhr. Das bestätigte eine Sprecherin der Stadt Essen am Donnerstagabend dieser Redaktion. Zunächst hatte die dpa berichtet. Für beide Veranstaltung gelten Auflagen. Wie diese aussehen, war zunächst nicht genau bekannt. Generell gelten aber auch bei Kundgebungen die aktuellen Abstandsregeln.
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Am Mittwoch waren zwei Eilanträge vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gescheitert. Die Antragsteller wollten Maikundgebungen auf dem Kennedyplatz und dem Willy-Brandt-Platz abhalten. Das Gelsenkirchener Gericht hatte die Anträge abgelehnt, weil es den „erforderlichen Schutz der Bevölkerung vor einer Infektion mit dem Coronavirus nicht hinreichend sichergestellt“ sah. (red)