Duisburg. Die Stadt Duisburg darf Kundgebungen zum 1. Mai nicht grundsätzlich untersagen, urteilen Gerichte. Vier Demonstrationen sind angemeldet.
Mit ihrem grundsätzlichen Verbot von Kundgebungen zum 1. Mai wegen der Corona-Pandemie kann sich die Stadt Duisburg nicht durchsetzen. Nachdem Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgericht den Eilanträgen auf Genehmigung stattgegeben haben und damit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unter Beachtung des Infektionsschutzes Raum geben, dürfen am Freitag vier öffentliche Demonstrationen stattfinden.
So dürfen neben dem Internationalistischen Bündnis (ab 11 Uhr, Amtsgericht Hamborn) am Tag der Arbeit nach Informationen dieser Redaktion auch drei weitere Demonstrationen stattfinden. Unter anderem eine Demo einer Einzelperson.
Stadt Duisburg: „Gehen restriktiv mit den Genehmigungen um“
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„Die Corona-Krise bedroht die Gesundheit von uns allen und ist daher sehr ernst zu nehmen. Wir handeln nicht verantwortungslos, wenn wir trotzdem zu einer öffentlichen Kundgebung aufrufen. Zum einen haben wir in unserem Antrag beim Ordnungsamt zahlreiche Maßnahmen vorgeschlagen, wie die Gesundheit der Teilnehmer geschützt und dennoch eine ordentliche Durchführung ermöglicht wird“, so Siggi Renz, Sprecher des Internationalistischen Bündnisses, das in Hamborn demonstriert.
„Wir gehen dennoch sehr restriktiv mit den Genehmigungen um“, so Paul Bischof, Dezernent für Ordnung und Recht der Stadt. Die Teilnehmerzahl werde auf maximal 30 begrenzt, die Einhaltung von Maskenpflicht und Abstandsgebot vom Ordnungsamt überwacht. Bewegungen der Kundgebung sind untersagt, Demonstranten und Redner müssen an einem Ort bleiben. Gegen die Begrenzung auf 30 Teilnehmer und die Auflage, eine Namensliste der Demonstranten zu erstellen und einem Monat lang aufzubewahren, laufe noch ein Klage, so Renz.