Essen. Die Stadt Essen hat Schutzmasken für Pflegeheime des Landes NRW überprüft und hält diese für ungeeignet. 29 Millionen Masken in Auftrag gegeben.
Wie andere Kommunen in NRW auch, hat die Stadt Essen kürzlich eine große Charge Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS) bekommen. Das Landes-Gesundheitsministerium hatte sie beschaffen lassen, um sie bei Bedarf an Pflegeheime in Nordrhein-Westfalen auszuteilen. Doch nun äußert die Stadt Essen erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit dieser Masken und erklärt, sie werde diese nicht verteilen.
Allein in Essen sind das immerhin 60.000 Masken. Insgesamt wurden durch das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium 29 Millionen Schutzmasken für rund 17 Millionen Euro bei der Firma DFA Bielefeld in Auftrag gegeben, rund 2,9 Millionen Masken wurden bereits ausgeteilt.
„Die von der Landesregierung NRW zur Verfügung gestellten Mund-Nase-Schutz-Masken wurden von Experten der Analytischen Task Force der Feuerwehr Essen auf ihre Qualität überprüft. Die Prüfung der Masken zeigt, dass diese nicht geeignet sind, um diese an Pflegeeinrichtungen auszugeben“, berichtet Stadtsprecherin Silke Lenz unserer Redaktion.
Mund-Nasen-Schutzmasken für Pflegeheime unbrauchbar
Deshalb habe die Stadt beschlossen, die Schutzmasken nicht zu verteilen. Ein Engpass an benötigten Masken entstehe dadurch zumindest in Essen nicht. Gesundheitsdezernent Peter Renzel werde gleichwohl dafür werben, dass das Land bei der Qualität der Masken nachbessert. Renzel selbst hatte den Stein ins Rollen gebracht, als er zunächst auf seinem privatem Facebook-Kanal schrieb, der Stoff der Mund-Nasen-Schutzmasken des Landes sei „absolut suboptimal, durchfeuchtet sehr schnell und ist dann kein wirksamer Schutz für das Gegenüber gegen eine Tröpfcheninfektion.“
Zwei Tage später überprüfte die Essener Feuerwehr die Masken und kam zum Schluss, dass die Schutzmasken tatsächlich ungeeignet sein.
NRW-Gesundheitsministerium bewerte die Qualität der Masken nicht
Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums erklärte auf Nachfrage unserer Redaktion dazu, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dem Hersteller für diese Masken eine Sonderzulassung nach § 11 Absatz 1 Medizinproduktegesetz erteilt habe. Das bedeute zugleich, dass das Ministerium die Masken weiterhin für geeignet halte. Eine eigene Bewertung der Masken nehme das NRW-Gesundheitsministerium indes nicht vor, so der Sprecher.
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Wenn ein entsprechendes Schreiben der Stadt Essen beim Land eingegangen ist, werde man die vorgebrachte Kritikpunkte prüfen, so der Ministeriumssprecher. Bis dahin stellt die Stadt Essen jedenfalls die Schutzmasken zurück und wird sie nach Abstimmung mit dem Land gegebenenfalls wieder an den Hersteller zurück gegeben, so Stadtsprecherin Silke Lenz.