Essen. Die Schulen sind dicht, Schüler und Eltern ringen mit den Aufgaben, die zu Hause erledigt werden. Diese Regeln gelten laut NRW-Schulministerium.

Der Unmut bei vielen Eltern war groß, als mit der Schließung der Schulen der Unterricht ins traute Heim verlagert wurde. Zu umfangreich seien die Aufgaben, die die Lehrer per Mail schickten, kritisierten die einen. Sie seien keine Hilfslehrer und mit der Aufgabe überfordert, klagten die anderen. Wir haben das NRW-Schulministerium gefragt, was Schüler und Schülerinnen derzeit zu Hause leisten können und müssen – und ob das Pensum in die Notengebung einfließen kann.

Gibt es Vorgaben des Ministeriums, was den Umfang der Aufgaben betrifft. Wie viele Stunden pro Tag sollten die Schülern damit beschäftigt sein?

Das Ministerium für Schule und Bildung hat für die Schulen in Nordrhein-Westfalen eine umfangreiche Materialsammlung mit Angeboten und Tipps für das Lernen auf Distanz zusammengestellt. Damit sollen die Schulen unterstützt werden, geeignete Aufgaben für ihre Schülerinnen und Schüler zu konzipieren. Die Zusammenstellung versteht sich als Zusatzmaterial zu den in den Schulen eingeführten Lernmitteln. Die Materialsammlung enthält auch eine Übersicht zur Prüfungsvorbereitung auf das Abitur.

Lehrer sollten für die Jungen und Mädchen ansprechbar sein

Beim Einsatz der Materialien ist darauf zu achten, dass die unterschiedlichen Angebote dem Alter und dem Lernstand der Schüler entsprechen genutzt werden. Wichtig ist, den Schülern neben klar formulierten Aufgabenstellungen die Gelegenheit für Nachfragen sowie Rückmeldungen zu den bearbeiteten Aufgaben zu geben. Das Lernen auf Distanz stellt für Schüler und Lehrkräfte eine besondere Herausforderung dar. Hilfreich können dabei feste Vereinbarungen sein. So können zum Beispiel zeitliche Strukturen, Aufgaben-Pläne und Checklisten oder feste Zeiten der Erreichbarkeit der Lehrkraft festgelegt werden.

Aus „heute geschlossen“ ist bei den deutschen Schulen längst ein Dauerzustand geworden.
Aus „heute geschlossen“ ist bei den deutschen Schulen längst ein Dauerzustand geworden. © dpa | Jonas Güttler

Für die Zeit bis zu den Osterferien sind die Lehrkräfte angehalten, ihre Schüler mit Unterrichtsmaterial zu versorgen. Die Lernangebote sollen die Bedingungen der jeweiligen Schule und Schulform berücksichtigen. Die Lernaufgaben werden so konzipiert werden, dass sie das eigenverantwortliche Lernen der Schüler über einen längeren Zeitraum unterstützen.

Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass es sich bei den nun bis zum Beginn der Osterferien von Lehrern zur Verfügung gestellten Materialien und Aufgaben grundsätzlich nicht um Inhalte von Prüfungsrelevanz handeln kann. Gleichwohl sollen Schüler die Aufgaben natürlich in angemessener Zeit bearbeiten. Eine Leistungskontrolle oder Leistungsbewertung ist damit nicht verbunden. Mit den in angemessenem Umfang bereitgestellten Aufgaben soll erreicht werden, dass der Unterricht später ohne großen Vorlauf wiederaufgenommen werden kann.

Die corona-bedingte Ruhezeit dient nicht der Erholung der Schüler

Einige Lehrer stellen offenbar gar keine Aufgaben, obwohl sie zum Teil Hauptfächer unterrichten oder Nebenfächer, in denen Klausuren geschrieben werden. Gibt es dazu Vorgaben des Ministeriums?

Das Ruhen des Unterrichtsbetriebes entbindet die Schulleitungen und die Lehrkräfte nicht von den bestehenden Dienstpflichten. Die Schulen stellen für die Zeit des Ruhens des Unterrichts den Schülern Aufgaben zur eigenständigen Bearbeitung zur Verfügung. Dies erfolgt innerhalb der technischen und organisatorischen Möglichkeiten der Schulen. Daher können sich die Angebote unterscheiden. Für Schüler, die unmittelbar vor einer Prüfung stehen, dienen diese Angebote und die Möglichkeiten zur Kommunikation mit den Fachlehrern auch der Unterstützung der ordnungsgemäßen Prüfungsvorbereitung.

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Sind diese Aufgaben ein Angebot der Lehrer an die Schüler oder ist die Erledigung verpflichtend?

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei Zeiträumen des Ruhens des Unterrichts aus Infektionsschutzgründen nicht um Ferien handelt, die der Erholung dienen. Gemäß § 42 Absatz 3 Satz 1 Schulgesetz haben Schüler die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Die Aufgabenerledigung kann daher erwartet werden. Sie unterstützt die Aufgabenerfüllung der Schule und erleichtert das Erreichen von Bildungszielen nach Wiederaufnahme des Unterrichts. Die Aufgabenerledigung liegt vor diesem Hintergrund im hohen Maße im Eigeninteresse der Schülerinnen und Schüler.

Tablet, Laptop und PC und der heimische Schreibtisch ersetzen derzeit bei vielen Schülern den Unterricht im Klassenzimmer.
Tablet, Laptop und PC und der heimische Schreibtisch ersetzen derzeit bei vielen Schülern den Unterricht im Klassenzimmer. © dpa | Sebastian Gollnow

Dürfen diese Aufgaben auch benotet werden und diese Noten später in die Gesamt-/ Zeugnisnote einfließen?

Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten (§ 48 Absatz 2 Schulgesetz NRW). Die während der gegenwärtigen Zeit des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben werden – ebenso wie Hausaufgaben – daher in aller Regel nicht benotet. Sie können aber durch die Lehrer überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet werden.

Kann bei Wiederaufnahme des Unterrichts erwartet werden, dass alle Schüler den Stoff zu Hause erarbeitet haben? Kann er also als bekannt vorausgesetzt werden, so dass die Lehrer im Unterricht daran anknüpfen?

Die von den Lehrkräften konzipierten Lernangebote sollen an den Lernstand der Schülerinnen und Schüler anknüpfen. Es ist nicht intendiert, neuen, gänzlich unbekannten „Unterrichtsstoff“ in die häusliche Erarbeitung zu verlagern. Selbstverständlich liegt es jedoch in der Verantwortung der Schüler, ihre Aufgaben zu erfüllen, sodass die Aufnahme des Unterrichts auch vor diesem Hintergrund problemlos gelingt.

Arbeitsmaterial kann auch auf dem Postweg zugeschickt werden

Gibt es Angebote für Familien, die keinen PC haben? Oder technische Unterstützung für die Familien, die zum Teil Probleme mit den verwendeten Plattformen und Apps haben?

Die digitale Ausstattung der Schülerinnen und Schüler muss bei der Aufgabenstellung berücksichtigt werden. Die Schulen vor Ort kennen ihre Schülerschaft sehr genau. Besonders im Bereich der Schulen der Primarstufe wurden und werden daher auch Arbeitspakete in Form von Büchern, Heften und Arbeitsblättern gepackt, welche den Schülerinnen und Schülern an der Schule übergeben wurden oder jetzt postalisch zugeschickt werden. Grundsätzlich gilt: Die Schulen machen den Schülern Angebote, um die unterrichtsfreie Zeit sinnvoll zu nutzen. Durch die Aussetzung des Unterrichts darf keinem Schüler und keiner Schülerin ein Nachteil entstehen.

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In vielen Familien helfen jetzt die Eltern bei der Erarbeitung des Stoffes. Welche Hilfen gibt es für Kinder aus bildungsfernen Familien und/oder Familien mit Migrationshintergrund, deren Eltern oft schon wegen mangelnder Sprachkenntnisse keine Hilfslehrer-Funktion übernehmen können?

Die Lehrkräfte konzipieren die Lernangebote vor dem Hintergrund des Lernstands der Schülerinnen und Schüler. Aufgaben, die nur mit Hilfe der Eltern für die Schülerinnen und Schüler zu bewältigen sind, erfüllen nicht den Standard eines sinnvollen und schülergerechten Lernangebots.

So lange die Schulen geschlossen sind, sollen keine Klausuren geschrieben werden

Können wichtige Klausuren a) in der unterrichtsfreien Zeit in Kleingruppen mit entsprechendem Abstand geschrieben werden? Oder werden b) nach Wiederaufnahme des Unterrichts alle noch ausstehenden Klassenarbeiten und Klausuren nachgeschrieben?

Es ist nicht geplant, in der Zeit des Ruhens des Unterrichts bis zu den Osterferien Schüler zum Ablegen von Klausuren in die Schule zu bitten. Das Schulministerium wird die Schulen hinsichtlich aller relevanten Fragen zur Leistungsmessung zeitnah informieren. Es ist nicht vorgesehen, die während der gegenwärtigen Zeit des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben in die Leistungsbewertung einzubeziehen.