Essen-Byfang. Der Ärger um den Reithallenbau in Essen-Byfang hält an: Die Stadt erklärt, warum diese im Landschaftsschutzgebiet gebaut werden darf.

Der Bau einer großen Reitanlage in Byfang hat Tierschützer, Anwohner und Politiker aufgeschreckt. Es geht um den Schutz von Steinkäuzen sowie die Genehmigung für ein solch großes Bauvorhaben in dem Grüngürtel. Tatsächlich liegt das bebaute Grundstück doch im Landschaftsschutzgebiet. Die Stadt erklärt, warum in diesem dennoch ein solcher Komplex gebaut werden darf.

Die Diskussion um den Neubau der Reithalle samt Pferdestall in Byfang startete zunächst im Stadtteil, wurde dann im Umweltausschuss fortgesetzt. Dort habe CDU-Ratsfrau Walburga Isenmann auf Nachfrage von der Verwaltung erfahren, dass das Bauvorhaben „per Ordnungsverfügung aus naturschutzrechtlichen Gründen“ brach liege. Stimmt aber nicht, klärte die Stadt das Missverständnis auf.

Missverständnis bei der Einordnung des Grundstückes

Auch interessant

Ein weiteres Missverständnis habe es zudem mit Blick auf die Einordnung des Grundstückes gegeben, als die Stadt erklärt habe, es handele sich weder um ein Landschaftsschutz- noch um ein Naturschutzgebiet: „Das Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet in Oberbyfang gemäß Landschaftsplan Essen vom 6. April 1992“, erklärt Stadtsprecherin Jasmin Trilling die Details.

„Beim Bauvorhaben Scheebredde 105 in Byfang handelt es sich um die Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Pensionspferdehaltung“, erläutert sie weiter. Und da landwirtschaftliche Betriebe auf den Außenbereich angewiesen seien, könnten landwirtschaftliche Bauvorhaben gemäß Recht und Gesetz in der Regel nicht verhindert werden. Der Landschaftsplan Essen sehe deshalb vor, dass die Untere Naturschutzbehörde für landwirtschaftliche Betriebe eine Genehmigung erteilen müsse. Voraussetzung: Das Bauvorhaben werde nach Standort und Gestaltung der Landschaft angepasst und dem stehe kein Schutzzweck entgegen.

Betrieb habe mit Blick auf das Tierwohl nicht verkleinert werden können

„Die Größe eines landwirtschaftlichen Betriebes zur Pensionspferdehaltung richtet sich zum einen nach dem Tierwohl, zum anderen danach, dass ein solcher Betrieb wirtschaftlich geführt werden kann“, sagt Jasmin Trilling. Vor diesem Hintergrund habe der Betrieb nicht verkleinert werden können.

Um das Vorkommen der Steinkäuze sorgen sich Mitglieder des Naturschutzbundes Ruhr, da die Eulenart vom Ausstreben bedroht sei.
Um das Vorkommen der Steinkäuze sorgen sich Mitglieder des Naturschutzbundes Ruhr, da die Eulenart vom Ausstreben bedroht sei. © Nabu Ruhr | Foto

Zum Wohlergehen der Steinkäuze, um die sich der Naturschutzbund Ruhr sorgt, pflichtet sie bei, dass diese Eulenart auch in Essen besonders zu schützen sei. Diese gehöre zu den streng geschützten Arten, ihre Bestände nähmen ab, ist auch der Stadt durchaus bewusst. „Nur ist dies leider noch kein Grund, um einen landwirtschaftlichen Betrieb nicht zu genehmigen.“

Stadt habe geprüft, ob das Bauvorhaben den Steinkauz stören könnte

Es sei vielmehr geprüft worden, ob der Steinkauz, der in der Nähe vorkomme, durch die Baumaßnahmen und deren Lärm gestört würde – etwa bei der Partnersuche. Diese sei aber mit Beginn der Baumaßnahme abgeschlossen gewesen. Mit Blick auf das Grünland als Fläche für die Nahrungssuche, das durch den Bau verloren gegangen sei, sagt Jasmin Trilling: Bei der Entscheidung, ob deshalb doch kein landwirtschaftlicher Betrieb an diesem Standort errichtet werden darf, ist aber zu beachten, dass südlich der Straße Kleinheide noch etwa 18 Hektar offene Grünlandflächen vorhanden sind.“

Auch interessant

Zudem sei bereits im Vorfeld eine Baumschulfläche östlich des Bauvorhabens in Grünland umgewandelt worden. Heißt: Das Bauvorhaben führe nach den allgemeinen Erkenntnissen mitnichten zur Verschlechterung der Nahrungsflächen und habe deshalb auch nicht aus rechtlichen Gründen verhindert werden können.

Politik kritisiert mangelnde Information bei einem Großprojekt

Da solche Baumaßnahmen aber eine Ansiedlung von weiteren Steinkäuze in der Stadt erschwerten, werde die Untere Naturschutzbehörde darauf achten, dass weiterhin ohne rechtlichen Grund keine Flächen in diesem Raum versiegelt werden. Jasmin Trilling kündigt an: „Die Untere Naturschutzbehörde wird auch prüfen, wo und wie der Lebensraum des Steinkauzes in Essen verbessert werden kann.“

Für Walburga Isenmann bleibt bei allen Erklärungen und großem Verständnis für Bauernhöfe, die etwa eine große Scheune als Futterlager benötigten, eine Frage offen: „Was an diesem Neubau ist ein landwirtschaftlicher Betrieb?“ Denn neben Reithalle und Stall gebe es ja offenbar zumindest in der näheren Umgebung keinen Bauernhof, an den das Vorhaben angedockt sei.

So bleibt dieser Neubau aus Sicht der CDU-Ratsfrau nicht nur politisch ein Thema. Denn es sei ja kein Einfamilienhaus, sondern ein Großprojekt in dem dörflichen Stadtteil entstanden, kritisiert sie: „Bislang sind die Bürger überhaupt nicht informiert worden.“