Gelsenkirchen/Essen. Seit fünf Jahren ist ein Gericht mit einem kleinen Autounfall beschäftigt. Der Fahrer, ein Essener, scheint Juristen an der Nase herumzuführen.

Gerichtsverfahren können lange dauern, die Gründe sind vielfältig. Ein Musterbeispiel, wie schwer sich ein Rechtsstaat tun kann, lieferte am Freitag das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Fünf Jahre ist dort schon der Prozess eines Esseners nach einem Bagatellunfall anhängig.

In den Unfall verwickelt war ein heute 30-jähriger Mann, der einschlägig wegen Drogenhandels vorbestraft ist. Den Unfallbeteiligten wie auch den herbeigerufenen Polizisten gegenüber verhielt er sich nach dem Unfall sehr auffällig. Ein Pupillentest war positiv und die Beamten stellten einen extremen Drogengeruch in dem geliehenen Sportwagen fest, auch wenn keine Betäubungsmittel gefunden wurden.

Drogen-Spürhund schlug nach Unfall des Esseners an

Ein Spürhund schlug sofort an, ließ sich kaum noch beruhigen, entdeckte ab keinen Stoff. Fündig wurden die Polizisten in der Jacke des Junkies. In einer Tasche steckten 2500 Euro, in einer anderen 1375 Euro. Alles in einer für Drogenhändler typischen Stückelung. Wegen Verdachts auf illegalen Drogenhandel wurde das Geld beschlagnahmt. Dagegen wehrte sich der 30-Jährige ab 2014 gegen die Behörde, ab 2015 mit einer Klage.

Er verlangte die Herausgabe mit dem Argument, die 2500 Euro gehörten seinem Bruder, die 1375 Euro einem Freund, dem Eigentümer der Nobelkarosse. Gedacht gewesen sei dieses Geld zur Bezahlung der Rechnung einer Autowerkstatt.

Der Kläger wirkt in dem Verfahren kaum mit

Nun sollte man meinen, wer Geld fordert, tut alles dafür, dieses auch bald zu bekommen. Nicht so der Kläger. Sein Mitwirken in dem zuerst schriftlichen Gerichtsverfahren tendierte gen Null, auch das seiner Anwältin. Die behauptete mehrfach gegenüber dem Richter, sie habe keinen Kontakt zu ihrem Mandanten. Niederlegen wollte sie das Mandat aber auch nicht, war mit einer Entscheidung ohne Zeugenvernehmungen nicht einverstanden.

Ein Urteil nach Aktenlage ohne mündliche Verhandlung blockierte sie. Weder der Kläger noch die beiden Zeugen, die vermeintlichen Geldbesitzer, erschienen am Freitag vor Gericht, obwohl die Ladungen sie erreicht hatten. Und die Anwältin spielte wieder die formaljuristische Karte. Ohne Einwilligung ihres Klägers könne sie nichts tun, beharrte sie.

Nächster Termin steht: Im Mai geht es weiter

So setzte der Vorsitzende einen neuen (inzwischen dritten) Termin fest, auf den 7. Mai. Mit dem Appell an die Advokatin, sich prozessbeendend einzusetzen. Aber wenn ihr Kläger den Fall, aus welchen Gründen auch immer, in die Länge ziehen will, sind noch viele juristische Winkelzüge denkbar. Sehr zum Nachteil anderer Kläger.