Essen. Sie schlugen sich auf der Altenessener Straße, aber vor Gericht zeigten die fünf Libanesen Disziplin. Und bekamen ein Urteil mit Augenmaß.

Die Tat entsprach dem Klischee: Zwei Libanesen, die sich in Altenessen auf der Straße prügelten, und 30 Landsleute um sie herum. Doch der Prozess vor dem Amtsgericht Essen zeigte, dass Klischees nicht immer tragen. In ruhiger Atmosphäre verhandelte das Schöffengericht und verkündete ein Urteil mit Augenmaß.

Die deutsche Staatsangehörigkeit haben alle fünf Angeklagte, deren Wurzeln im Libanon liegen. Ihre Nachnamen kennt man zwar auch aus Clan-Prozessen, aber diese Fünf, 27 bis 40 Jahre alt, haben alle ordentliche Berufe.

"Gibt Libanesen ohne Vorstrafe"

Als Richter Dennis Kittner beim 40-Jährigen sagt, dass dieser nicht vorbestraft sei, bekommt er einen sarkastischen Kommentar des Angeklagten: "Das gibt es auch. Leute aus dem Libanon ohne Vorstrafen." Er wird am Ende der Verhandlung freigesprochen, bleibt ohne Vorstrafe.

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Am 11. Oktober 2018 hatten sie an einem Donnerstag um 20 Uhr die Altenessener Straße blockiert. Zwei von ihnen, ein 25-Jähriger aus der Familie K. und ein 32-Jähriger aus der Familie Sh., lagen auf der Fahrbahn, prügelten sich. zufällig kam ein Streifenwagen vorbei.

Polizisten trennten die Streithähne

Die dreiköpfige Besatzung alarmierte Verstärkung und schritt zur Tat. Die beiden Männer trennten die Streithähne. Die 27-Jährige Polizistin hielt allein mit ihrem Schlagstock die 30 Umstehenden zurück. Soviel zu No-Go-Areas und Respektlosigkeit. Nachher kamen weitere Streifenwagen und die Hundertschaft hinzu, aber da war eigentlich schon wieder Ruhe.

Die Pressemitteilung der Polizei hatte den Sachverhalt damals ähnlich gelassen geschildert und von eher geringfügigen Verletzungen von drei Beamten gesprochen. Die Anklage machte daraus einen tätlichen Angriff auf die Polizisten.

Polizisten sprechen von Unfall

Das gab die Beweisaufnahme aber nicht her. Die Polizisten sagten wohltuend sachlich aus, schilderten die Verletzungen eher als Unfall. Eigentlich seien die Beteiligten auch einsichtig gewesen.

Staatsanwalt Hauke Schlick, der die Anklage nicht verfasst hatte, stellte bereits einen maßvollen Antrag. Drei Freisprüche forderte er, weil nichts dran war an den Vorwürfen

"Wildwest auf der Straße dulden wir nicht"

Und nur für die beiden, die sich prügelten und von der Polizei getrennt wurden, wollte er Verurteilungen: eine kleine Geldstrafe für den 32-Jährigen und sieben Monate Haft mit Bewährung für den 27-Jährigen, der bereits einige Vorstrafen hat. "Wildwest auf der Straße, das dulden wir nicht", sagte er über diese Fälle. Und im Kern urteilte so das Schöffengericht.

Der Grund für die Schlägerei? Den kennt man nicht. Mal soll es um eine Frau gegangen sein, mal um einen Gebrauchtwagenkauf.