Essen-Altenessen. Die Initiative „Rettet St. Johann“ hatte zur Info-Veranstaltung eingeladen. Gerichtskosten sollen über Spenden der Gläubigen abgesichert werden.

Die Initiative „Rettet St. Johann e.V.“ hat den Verkauf der Pfarrkirche St. Johann Baptist an der Johanniskirchstraße in Altenessen rechtlich prüfen lassen. Jetzt hatte die Initiative zu einem Informationsabend ins Kolpinghaus Altenessen eingeladen. Ein Anwalt erklärte die Rechtslage.

Die Contilia GmbH hatte Ende Mai einen notariellen Kaufvertrag mit der Kirchengemeinde geschlossen. Sie plant damit, auf dem Grundstück einen Krankenhausneubau zu errichten und dazu die Kirche abzureißen.

Initiative hat den Fall rechtlich prüfen lassen

Widerstand gegen den Abriss der Kirche

Die Contilia-Gruppe hat mit der Kirchengemeinde St. Johann Baptist Ende Mai einen notariellen Kaufvertrag für Kirche und Grundstück geschlossen. Contilia betreibt zahlreiche Krankenhäuser und Pflegeheime in Essen und Mülheim. Die Kirche soll einem Krankenhausneubau weichen. Kaufmann Johann Lindemann hatte die Pfarrkirche am 19. Juli 1862 der Gemeinde gestiftet.

Die Gemeindemitglieder versuchen mit Hilfe der Initiative „Rettet St. Johann e.V.“ einen Abriss der Kirche zu verhindern. Sie zweifeln an, dass die Auflagen und Vorbehalte der Schenkungsurkunde von 1862 beim Verkauf beachtet wurden und fordern eine Kaufrückabwicklung.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und das Oberverwaltungsgericht Münster hatten zuvor verneint, dass einzelne Gemeindemitglieder gegen den Abriss klageberechtigt seien. „Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass die Kirchengemeinde beim Verkauf an die Contilia GmbH die Vorbehalte und Auflagen der Schenkung von Johann Lindemann missachtet hat“, sagt Moritz Peters, Fachanwalt für Strafrecht und Arbeitsrecht, der mit der Prüfung beauftragt wurde und die Initiative vertritt.

Johann Lindemann hat die Pfarrkirche erbaut und sie 1862 der Kirchengemeinde gestiftet. Der Initiative liegt die Schenkungsurkunde vor, in der Lindemann darauf besteht, diese „nur zum Gebrauche religiösen Gottesdienst für jetzt und die spätere Nachwelt“ zu benutzen. Außerdem bittet Lindemann in der Urkunde darum, nach seinem Tod in der Kirche seine ewige Ruhestätte zu finden.

Nachkomme des Stifters wurde ausfindig gemacht

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Peters handelt es sich damit um eine Schenkung unter Auflagen: „Allerdings kann nur ein Rechtsnachfolger, also Nachkomme von Johann Lindemann, die Auflagen und Vorbehalte der Schenkung gerichtlich einfordern. Durch eine aufwändige Recherche konnte über die Nachfahrenlinie der Tochter von Johann Lindemann ein Ur-Ur-Ur-Enkel ausfindig gemacht werden. Dieser ist bereit, die Schenkungsauflagen durchzusetzen“, sagt er.

Bei der Versammlung im Kolpinghaus saßen Tobias Urban (l),  Mitbegründer des Vereins, und Rechtsanwalt Moritz Peters auf dem Podium. 
Bei der Versammlung im Kolpinghaus saßen Tobias Urban (l), Mitbegründer des Vereins, und Rechtsanwalt Moritz Peters auf dem Podium.  © Bertram Binz

Am Mittwoch, 4. Dezember, hatte Peters schriftlich im Zuge eines außergerichtlichen Verfahrens die Contilia-Gruppe und die Kirchengemeinde St. Johann Baptist aufgefordert, den Verkauf von Kirche und Grundstück rückgängig zu machen.

Der Rechtsanwalt hatte an das Schreiben eine Frist geknüpft. Falls nach Ablauf dieser Frist keine Reaktion der anderen Parteien erfolge, plane er durch ein gerichtliches Eilverfahren bis zu einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung den Abriss der Kirche zu verhindern. Da sich der Nachfahre von Johann Lindemann zwar bereit erklärt habe, als Kläger in einem möglichen Gerichtsverfahren aufzutreten, selbst aber kein Kostenrisiko übernehmen möchte, sieht sich die Initiative gezwungen, dieses durch Spenden abzusichern.

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Anwalt schätzt die möglichen Prozesskosten

Anwalt Peters schätzt, dass sich mögliche Prozesskosten in erster Instanz, also vermutlich vor dem Landgericht Essen, auf etwa 62.000 Euro belaufen würden. Bei einem Verfahren in zweiter Instanz kämen nach seiner Einschätzung rund 73.000 Euro dazu. „Wir können keinen Prozess anfangen, solange der Rechtsnachfolger nicht finanziell abgesichert ist. Das heißt, dass wir vermutlich bis Ende Januar die gesamte Summe auf dem Konto haben müssen“, sagt er. Der Anwalt geht nicht davon aus, dass es zu einer außergerichtlichen Einigung kommt. Sollte er bei dem möglichen Verfahren gewinnen, erhielten die Spender ihr Geld zurück.