Essen-Kray. 150 Wohneinheiten könnten auf dem Gelände des ehemaligen Recyclingbetriebes in Kray entstehen. Ein Bodengutachten steht noch aus.
Auf dem ehemaligen Gelände der Firma Richter in Kray könnten bis zu 150 Wohneinheiten und eine Kita entstehen. Ein Investor plant, die Fläche Joachimstraße/Rotthauser Straße als „familiengerechtes Wohngebiet“ zu entwickeln, heißt es in der Vorlage der Stadt, über die der Planungsausschuss am 7. November entscheiden wird. Bis Ende 2016 befand sich dort der Recyclingbetrieb, der im Stadtteil für erhöhte PCB-Werte verantwortlich gewesen ist. Ein Bodengutachten liegt laut Stadt für das Grundstück noch nicht vor.
Das Gebiet, das bebaut werden könnte, liegt zwischen der Joachimstraße und der Bahnlinie der Bergisch-Märkischen-Strecke und ist rund 5,5 Hektar groß. Geht es nach den Plänen eines Investors würden überwiegend Einfamilienreihenhäuser, aber auch Mehrfamilienhäuser, gebaut werden.
Zunächst war eine gewerbliche Nutzung vorgesehen
Sitzungstermin der Bezirksvertretung VII
Die Bezirksvertreter für Steele, Kray, Leithe, Freisenbruch und Horst kommen am Dienstag, 8. Oktober, im Rathaus Kray, Kamblickweg 27, zusammen. Beginn ist um 16 Uhr.
Die Pläne für Kray ein Thema, auf der Tagesordnung stehen auch die Baukostenerhöhung bei der Beseitigung von baulichen Mängeln im Bürgerhaus Oststadt, der Sachstand zum Umbau des Kulturforums Steele und das Verkehrskonzept in Horst. Bürger können den öffentlichen Teil der Sitzung als Zuschauer verfolgen.
Dabei hatte der Planungsausschuss zunächst als Ziel eine gewerbliche Entwicklung der Fläche vorgesehen. Da gewerbliche Nutzer kein Interesse bekundet hätten und der Wohnraumbedarf groß sei, solle nun ein Bebauungsplan erarbeitet werden, heißt es jetzt zu den Zielen der Planung. Um in dem Gebiet die Wohnbebauung zu ermöglichen, wird auch eine Nutzungsänderung erforderlich sein.
Immerhin würde ein Wohnbaugebiet gleichzeitig unerwünschte Ansiedlungen vermeiden. Heißt: Es würde sich kein Betrieb ansiedeln, der möglicherweise die Umwelt belastet, und es würde kein Einzelhandel entstehen, der in Konkurrenz zum Zentrum stehen könnte. Zudem wären Vergnügungsstätten wie Wettbüros, Sexshops und Bordelle ausgeschlossen.
Thema war das Giftschredder-Gelände immer wieder
Der Planungsausschuss wird darüber entscheiden, ob der Bebauungsplan („Wohngebiet“) entsprechend aufgestellt werden wird. Zuvor werden die Bezirksvertreter am Dienstag, 8. Oktober, über das Thema diskutieren.
Thema war das Gelände in den vergangenen Jahren immer wieder. Nachdem sich Politiker, Anwohner und Initiativen viele Jahre lang vor allem mit dem Giftschredder befassten, den die Firma Richter dort betrieben hatte, geht es jetzt um die künftige Nutzung. Der Schredder sorgte immerhin dafür, dass lange eine Nichtverzehrsempfehlung für bestimmte Gemüsesorten galt. Nach der Schließung des Recyclingbetriebes landeten dann mitunter giftige Abfälle auf der Fläche. Daraufhin wurde das Grundstück umzäunt.
Gutachten für die Fläche muss noch vorgelegt werden
Zum aktuellen Ablauf und anstehendem Beschluss mit Blick auf die künftige Nutzung als Wohngebiet erklärt Stadtsprecher Patrick Opierzynski: „Diese planerische Sicherung ist im gesamten B-Planverfahren der allererste Schritt.“ Das stelle eben auch sicher, dass zu Beginn des Planverfahrens eine unerwünschte Nutzung ausgeschlossen werde, beispielsweise eine erneute Nutzung durch ein Recyclingunternehmen.
Der Stadtverwaltung sei sehr daran gelegen, die Flächen für den Stadtteil bestmöglich zu nutzen. Ein Gutachten für die Fläche müsse weiterhin vorgelegt werden und werde selbstverständlich Bestandteil der weiteren Schritte der Bebauungsplanaufstellung sein.