Essen. Ein vertraulicher Bericht für den Landtag schildert der Politik den tödlichen Polizeieinsatz in Altendorf. Viel Neues fördert er nicht zu Tage.
Erst mal diesen Bericht abwarten, erst mal schauen, was die Politik daraus macht: Das war die Devise all jener, die sich mit der Notwehr-These beim tödlichen Polizeieinsatz in Altendorf vor nunmehr drei Monaten nicht abfinden mochten. Doch der Blick nach Düsseldorf, wo dem Innenausschuss des Landtages am Donnerstag eine zehnseitige vertrauliche Schilderung der Umstände präsentiert wurde, dürfte Skeptiker ernüchtern. Nichts Neues, nur Details für diese eine Devise: Es ging nicht anders.
Zwar ist im Bericht des Leitenden Oberstaatsanwaltes wie erwartet keine Rede mehr von jener Schilderung, die die Polizei da an jenem 18. Juni in die Welt gesetzt hatte. Nicht Adel B., der 32-jährige Deutsch-Algerier, der da mit Selbstmord drohte, war in seiner aufgekratzten Verfassung auf die Polizisten losgegangen, es waren vielmehr die Polizisten, die auf ihn zustürmten, als er sich in einem Hausflur der Kontrolle entziehen wollte. Das ist nun allen klar. Doch alle Aussagen der Polizisten, so schildert das Papier, laufen dennoch am Ende darauf hinaus, dass der Schuss gerechtfertigt gewesen sei.
Der Schütze fürchtete um das Leben seiner Kollegin
So habe sich die Streifenführerin im unmittelbaren Gefahrenbereich jenes Messers befunden, mit dem Adel B. bewaffnet war. Auch wenn die Tür nur einen Spalt weit offen stand: Er habe seine Kollegin in der Gefahr gesehen, verletzt, gar getötet zu werden. So schildert der beschuldigte Polizist, selbst gerade mal 22 Jahre alt, die Lage an jenem Morgen. Der Dienstgruppenleiter stützt laut Bericht diese These: Er habe durchs Türglas gesehen, wie der Arm des späteren Opfers mit dem Messer hochging.
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Andere Zeugen, die so nah dran waren am Geschehen, gibt es nicht. Mehr denn je scheint damit absehbar, dass dem betroffenen Schützen, gegen den unter dem Geschäftszeichen 305 Js 242/19 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags läuft, wohl ein Gerichtsverfahren erspart bleibt.
Warum, fragt der Anwalt, wurde kein Reizgas eingesetzt?
Sehr zum Unverständnis von Till-Alexander Hoppe. Der Rechtsanwalt aus Kiel vertritt den Vater Adel B.s und teilt in diesen Tagen ausdrücklich die Kritik der Anwälte von Adel B.s Mutter: Von einer Notwehr-Situation könne wohl kaum ausgegangen werden. Schon die Spurenlage spreche dagegen, behauptet Hoppe, „für einen konkreten, mithin unmittelbar bevorstehenden Angriff“ gäben die Akten einfach nichts her.
Dass es keinen anderen Ausweg gab als zu schießen, dagegen spreche schon der Umstand, dass die beiden anderen Polizisten genau darauf verzichtet hätten. Zu den denkbaren Alternativen etwa hätte der Einsatz von Reizgas gehört, „diesbezügliche Befragungen zur Verhältnismäßigkeit lassen die Vernehmungen durchweg nicht erkennen“, klagt Anwalt Hoppe. Er bleibt bei der Forderung, den Fall im Rahmen einer öffentlichen Verhandlung zu beleuchten. Eine Entscheidung hierüber wird in den nächsten Tagen erwartet.