Essen. Die Stadt Essen lehnt eine Satzung ab, mit der das Werdener Ortsbild erhalten würde. Ein Konflikt mit dem Rheinischen Amt flammt wieder auf

Zwei Jahre nach dem Abriss des ehemaligen Gasthauses „Zum Kaiser Friedrich“ am gleichnamigen Denkmal in Werden rückt das Thema Denkmalschutz abermals in den Fokus des öffentlichen Interessen und der zuständigen Behörden. Diese sind sich einmal mehr nicht einig.

Zur Erinnerung: Der Abriss des 1907 errichteten Gasthauses mit seiner imposanten Fassade an der Forstmannstraße vor fast zwei Jahren löste seinerzeit in der Werdener Bevölkerung einen Schrei des Entsetzens aus. Das Haus selbst stand zwar nicht unter Denkmalschutz. Gemeinsam mit einstigen Arbeiterhäusern aus der Gründerzeit bildete es aber nicht nur in der Wahrnehmung der Werdener ein einzigartiges Ensemble im Schatten des Kaiser-Friedrich-Denkmals. Anders als die Untere Denkmalbehörde der Stadt Essen stufte das beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) angesiedelte Amt für Denkmalpflege das Gebäude sehr wohl als erhaltenswert ein. Den Abriss konnte das Rheinische Amt nicht verhindern. Die Bausubstanz war derart mitgenommen, dass dem Eigentümer nicht zuzumuten gewesen wäre, das Objekt zu sanieren, argumentierte damals die Stadt Essen.

Die Stadtverwaltung verweist auf die hohen Kosten, die eine Satzung mit sich brächte

Für die Werdener war der Abriss des ehemaligen Gasthauses ein Verlust. Damit sich eine solche Geschichte nicht wiederholt, trat die zuständige Bezirksvertretung mit dem Wunsch an die Stadtverwaltung heran, sie möge einen Denkmalbereichssatzung für Werden erlassen. Eine solche würde es erlauben, das Ortsbild, Freiflächen und Sichtbezüge zu erhalten. Dies würde auch Gebäude umfassen, die als Einzelobjekt nicht unter Denkmalschutz stehen. Sollte ein Abriss in Rede stehen, wären die Denkmalbehörden zu beteiligen. Auch bei Neubauten, die das Ortsbild verändern, säßen die Denkmalpfleger „mit im Boot“, auch die beim LVR. Der Geltungsbereich der Satzung wäre genau zu definieren und vom Rat der Stadt zu verabschieden.

Die Verwaltung empfiehlt der Politik einen solchen Schritt nicht. Die Dichte der in die Denkmalliste eingetragenen Objekte im Bereich der Werdener Altstadt sei „nicht sehr“ hoch, heißt es als Begründung in einer schriftlichen Information, mit der sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung am Donnerstag befassen wird. Ferner verweist die Verwaltung auf die Kosten, welche das Aufstellen einer Satzung mit sich bringen würde. Die werden einmalig auf 223.000 Euro beziffert. Hinzu kämen jährlich weitere 104.000 Euro, da die Vorgaben der Satzung überwacht und gegebenenfalls auch durchgesetzt werden müsste. Auch eine Gestaltungssatzung, welche Hauseigentümer bauliche Vorgaben machen würde, lehnt die Stadt ab. Ob die Politik der Empfehlung der Verwaltung folgt, bleibt abzuwarten.

Die Ablehnende Haltung der Verwaltung wärmt einen fast vergessenen Konflikt mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege wieder auf. Nach den Worten von Helmtrud Köhren-Jansen, Leiterin der Abteilung Inventarisation, hatte ihre Haus die Stadt Essen bereits in den 1980er Jahren aufgefordert, eine Denkmalbereichssatzung für Essen-Werden zu erlassen. Tatsächlich nahm die Stadt das Verfahren in Angriff, zum Abschluss kam es aber nie, wie Köhren-Jansen bedauert. An der Haltung des Rheinischen Amtes änderte dies nichts. Eine Denkmalsatzung für Werden sei nach wie vor wünschenswert. Köhren-Jansen verweist auf das Werdener Ortsbild, in dem alle historischen Epochen durch erhaltende Gebäude vertreten sein. Die Argumentation der Stadt, wonach nur wenige davon unter Denkmalschutz stehen, überzeuge nicht. Theoretisch könnte eine Denkmalsatzung auch dann sinnvoll sein, wenn nicht ein einziges Haus als Denkmal geschützt wäre.

Im Zweifel müsste die Obere Denkmalbehörde der Bezirksregierung entscheiden

Wie Köhren-Jansen ausführt, hat das Rheinische Amt ein Gutachten zum Denkmalwert Werdens eigens aktualisiert und der Stadt Essen im Februar zugestellt. Die bleibt bei ihrer Auffassung. Möglich, dass der Konflikt zwischen den Behörden nun offen ausgetragen wird. In diesem Fall müsste das Rheinische Amt die bei der Bezirksregierung in Düsseldorf ansässige Obere Denkmalbehörde einschalten. In der Praxis kommt dies vergleichsweise selten vor. Köhren-Jansen will nicht ausschließen, dass ihr Haus diesen Schritt geht. Je nachdem wie die Sache in Essen ausgeht.