Essen. . Das Rheinische Amt für Denkmalpflege widerspricht der Stadt: Das ehemalige Gasthaus von 1907 in Werden ließe sich als Denkmal erhalten.

  • Amt für Denkmalpflege im Rheinland bezieht Position zum drohenden Abriss des Kaiser-Friedrich-Hauses
  • Behörde: Gebäude von 1907 ließe sich erhalten. Abbruchgenehmigung hätte nicht erteilt werden dürfen
  • Rheinisches Amt will aber Ministerium nicht einschalten. Abriss „Einzelschicksal“, Gebäude nicht bedeutend genug

Im Streit um den drohenden Abriss des ehemaligen Gasthauses „Zum Kaiser Friedrich“ in Werden hat sich das Amt für Denkmalpflege im Rheinland jetzt öffentlich positioniert. Dabei bezieht die beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) angesiedelte Behörde deutlich Stellung gegen die Entscheidung der Stadt Essen, den Abbruch des 1907 an der Forstmann 27 errichteten Gebäudes zu genehmigen. Der kommunalen Denkmalpflege sollte es vielmehr möglich sein, das Haus zu erhalten, teilte das Rheinische Amt jetzt auf Anfrage mit.

Ein „ordnungsgemäßes Verfahren“ sähe zunächst die Unterschutzstellung des denkmalwerten Objektes vor, betont die übergeordnete Behörde mit Sitz im rheinischen Brauweiler. Dies war geschehen, als die städtische Denkmalbehörde vor einem Jahr zumindest die imposante Fassade unter Schutz stellte, wenn auch nur vorläufig. Was sich dahinter verbirgt, erachteten die kommunalen Denkmalpfleger als nicht erhaltenswert. In der Regel werden Gebäude in Gänze unter Denkmalschutz gestellt.

Prägende Merkmale seien zu erhalten

Dass nun auch die Front des Hauses der Nachwelt wohl doch nicht erhalten bleibt, begründet die Stadt, wie berichtet, mit erheblichen Schäden, die ein vom Eigentümer beauftragter Gutachter am Mauerwerk festgestellt hat.

Das Rheinische Amt geht auf das Gutachten nicht näher ein, hält der Stadt aber entgegen: Bedingung für „bauliche Maßnahmen“ sei, dass „prägende Merkmale erhalten bleiben – in diesem Fall die Fassade. Sollte diese durch einen Abbruch der dahinter liegenden Gebäudeteile gefährdet werden, dürfte der Abriss nicht genehmigt werden, heißt es weiter. Aber genau das ist geschehen. Ausdrücklich weist das Rheinische Amt darauf hin, dass wirtschaftliche Interessen des Eigentümers hinter dem der Öffentlichkeit nach Erhalt des Denkmals, zurückstehen müssten. Die Stadt argumentiert dagegen, dem Eigentümer sei aus Sicht der Verwaltung nicht zuzumuten, ein Gebäude zu sanieren, welches nach Sanierung keine Denkmaleigenschaft mehr besitzt. Denn der Substanzverlust sei in diesem Fall gravierend, mindestens 70 Prozent gingen verloren.

Denkmalwürdig sei das ehemalige Gasthaus „Zum Kaiser Friedrich“ allemal, betont das LVR-Amt. Nicht nur weil es eines der wenigen erhaltenen Häuser des Jugendstils in Werden sei, auch weil es „integraler Bestandteil einer städtebaulich eindrucksvollen Komposition“ sei. Gemeint ist die zwischen 1898 und 1906 errichtete Häuserzeile entlang der Forstmannstraße, an deren Ende ein Bronzestandbild Friedrich III. ein Rondell beherrscht. Im Zusammenhang damit gebe das Gebäude Auskunft über die Verhältnisse in einer Provinzstadt zur Zeit des wilhelminischen Kaiserreichs. Seinerzeit habe die Bauherrin Christine Pörting ausdrücklich um die Erlaubnis ersucht, die Gastwirtschaft nach Friedrich III. benennen zu dürfen – mit Verweis auf ihre monarchische Gesinnung und den Einsatz ihres Verstorbenen Mannes, des Brauereibesitzers und Wirts Wilhelm Pörting, in den Feldzügen 1866 und 1870/71, wie es in einem Gutachten heißt.

Verlust des Objektes wäre „ein Einzelschicksal“

Ernüchternd für alle, die sich für den Erhalt des Hauses stark machen: Auch wenn das Rheinische Amt anderer Auffassung ist als die Stadt, wird es das Bauministerium nicht einschalten. Zum Instrument einer „Ministeranrufung“ greife das LVR-Amt nur, wenn der Verlust des Objektes „eine über das Einzelschicksal hinausreichende Bedeutung hätte“, lässt eine Sprecherin wissen. Dies sei an der Forstmannstraße 27 nicht gegeben.